060022 UE Lektüre Hieroglyphischer Texte II (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2016 09:00 bis Di 01.03.2016 23:59
- Abmeldung bis Fr 25.03.2016 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Blocklehrveranstaltung
- Donnerstag 12.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 19.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 02.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 09.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 16.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 23.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Donnerstag 30.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 01.07. 09:45 - 11:15 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle umfaßt folgende Punkte:
(1) Anwesenheit
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent und wird mittels des Eintragens in eine Anwesenheitsliste überprüft; wer mehr als zweimal fehlt, hat die Teilnahme grundsätzlich abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als zweimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters gegebenenfalls die weitere Teilnahme möglich und eine Zusatzleistung (etwa eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtsstoff) zu erbringen, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln. Abmeldungen sind bis inklusive erster Unterrichtseinheit über das online-System der Universität Wien vorzunehmen und dem Lehrveranstaltungsleiter via Email mitzuteilen.
(2) Mitarbeit
Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Transkription, Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur. Da eine Blocklehrveranstaltung vorliegt, haben die Teilnehmer gemäß ihren Vorkenntnissen bereits im vorhinein mit der Vorbereitung des Textes der "Geschichte des Schiffbrüchigen" zu beginnen, sodaß dieser bereits in der ersten Unterrichtseinheit behandelt werden kann.
(3) Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters, der zweite innerhalb der Nachfrist des darauffolgenden Semesters liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung erfolgt via online-System der Universität Wien bzw. schriftlich (i.e. durch Eintrag in ein im Sekretariat aufliegendes Prüfungsprotokoll) und ist verbindlich. Die Abmeldung hat ebenfalls via online-System der Universität Wien bzw. schriftlich (bevorzugt per Email an den Lehrveranstaltungsleiter und ans Sekretariat) und rechtzeitig (i.e. mindestens zwei Tage im voraus) zu erfolgen. Die schriftliche Prüfung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Für diesen Teil der schriftlichen Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig. Ferner wird ein kurzer, nicht im Unterricht behandelter Passus eines mittelägyptischen Textes zur Prüfung gegeben werden; für diesen Teil der Prüfung ist ein Wörterbuch zulässig.
(1) Anwesenheit
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent und wird mittels des Eintragens in eine Anwesenheitsliste überprüft; wer mehr als zweimal fehlt, hat die Teilnahme grundsätzlich abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als zweimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters gegebenenfalls die weitere Teilnahme möglich und eine Zusatzleistung (etwa eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtsstoff) zu erbringen, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln. Abmeldungen sind bis inklusive erster Unterrichtseinheit über das online-System der Universität Wien vorzunehmen und dem Lehrveranstaltungsleiter via Email mitzuteilen.
(2) Mitarbeit
Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Transkription, Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur. Da eine Blocklehrveranstaltung vorliegt, haben die Teilnehmer gemäß ihren Vorkenntnissen bereits im vorhinein mit der Vorbereitung des Textes der "Geschichte des Schiffbrüchigen" zu beginnen, sodaß dieser bereits in der ersten Unterrichtseinheit behandelt werden kann.
(3) Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters, der zweite innerhalb der Nachfrist des darauffolgenden Semesters liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung erfolgt via online-System der Universität Wien bzw. schriftlich (i.e. durch Eintrag in ein im Sekretariat aufliegendes Prüfungsprotokoll) und ist verbindlich. Die Abmeldung hat ebenfalls via online-System der Universität Wien bzw. schriftlich (bevorzugt per Email an den Lehrveranstaltungsleiter und ans Sekretariat) und rechtzeitig (i.e. mindestens zwei Tage im voraus) zu erfolgen. Die schriftliche Prüfung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Für diesen Teil der schriftlichen Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig. Ferner wird ein kurzer, nicht im Unterricht behandelter Passus eines mittelägyptischen Textes zur Prüfung gegeben werden; für diesen Teil der Prüfung ist ein Wörterbuch zulässig.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Teilnahme erfolgt gemäß den derzeit gültigen Curricula des Studiums der Ägyptologie.
Bei Erfüllung der Kriterien zur Anwesenheitspflicht wird aus den beiden Teilnoten zur (1) Mitarbeit und (2) schriftlichen Prüfung eine Gesamtnote generiert. Jede der beiden genannten Teilnoten bildet 50% der Gesamtnote.
Zu betonen ist, daß die Lehrveranstaltungsteilnehmer eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu erbringen haben. Erlaubt ist folglich im Rahmen der Mitarbeit die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) gemäß den fachüblichen Regeln und dem akademischen Ethos, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Für Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung siehe oben. Zum erreichen einer positiven Teilnote sind mindestens 50% positive Einzelleistungen (Mitarbeit) bzw. 50% der Gesamtpunktezahl (schriftliche Prüfung, Notenschlüssel am Prüfungsbogen) erforderlich.
Sollte die Gesamtnote nicht eindeutig sein, ist nach Maßgabe des Lehrveranstaltungsleiters eine zusätzliche mündliche Wiederholung über den gesamten Unterrichtsstoff möglich, die als dritte Teilnote anzurechnen ist (in diesem Fall gilt folgende Gewichtung: Mitarbeit und schriftliche Wiederholung: je 37,5%, mündliche Wiederholung: 25%).
Bei Erfüllung der Kriterien zur Anwesenheitspflicht wird aus den beiden Teilnoten zur (1) Mitarbeit und (2) schriftlichen Prüfung eine Gesamtnote generiert. Jede der beiden genannten Teilnoten bildet 50% der Gesamtnote.
Zu betonen ist, daß die Lehrveranstaltungsteilnehmer eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu erbringen haben. Erlaubt ist folglich im Rahmen der Mitarbeit die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) gemäß den fachüblichen Regeln und dem akademischen Ethos, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Für Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung siehe oben. Zum erreichen einer positiven Teilnote sind mindestens 50% positive Einzelleistungen (Mitarbeit) bzw. 50% der Gesamtpunktezahl (schriftliche Prüfung, Notenschlüssel am Prüfungsbogen) erforderlich.
Sollte die Gesamtnote nicht eindeutig sein, ist nach Maßgabe des Lehrveranstaltungsleiters eine zusätzliche mündliche Wiederholung über den gesamten Unterrichtsstoff möglich, die als dritte Teilnote anzurechnen ist (in diesem Fall gilt folgende Gewichtung: Mitarbeit und schriftliche Wiederholung: je 37,5%, mündliche Wiederholung: 25%).
Prüfungsstoff
Siehe oben.
Literatur
Textausgabe der "Geschichte des Schiffbrüchigen" zur selbständigen Vorbereitung (Transkription, Übersetzung) auf den Unterricht (vor der ersten Unterrichtseinheit anfangen!):A. M. Blackman, Middle Egyptian Stories, BibAeg 2, Brüssel: 1932.Weitere Informationen zur Sekundärliteratur werden im Laufe des Unterrichts bekanntgegeben werden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
P4-2
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30
Der Unterricht ist als Übung mit kurzen Einheiten von Frontalunterricht (nach Maßgabe) angelegt. Im Zentrum stehen das gemeinsame Übersetzen, Analysieren und Interpretieren von Texten, die vorab von den Teilnehmern zu Hause für den Unterricht vorbereitet wurden.
Als Haupttext wird die "Geschichte des Schiffbrüchigen" in der Textausgabe nach Aylward M. Blackman, "Middle Egyptian Stories" dienen. Kurze ergänzende Textstücke werden im Unterricht zur Vorbereitung und Berücksichtigung ausgegeben werden.