060044 VU Epigraphik (2015S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung! MA 2008: LV wird im SS15 zum letzten Mal angeboten. Bei BA 2011 ersetzt die LV 1SSt. Epigraphik + 1SSt. Leküre.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.02.2015 09:50 bis So 01.03.2015 23:59
- Abmeldung bis Fr 27.03.2015 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 04.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 11.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 18.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 25.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 15.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 22.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 29.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 06.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 13.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 20.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 27.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 03.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 10.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 17.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 24.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
TEILNAHME UND BEURTEILUNG(1) Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt gemäß den derzeit gültigen Curricula des Studiums der Ägyptologie.(2) An- bzw. Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt via UNIVIS und wird in der ersten Unterrichtseinheit durch Eintragung in die Teilnehmer- bzw. Präsenzliste bestätigt.
Gemäß Satzung der Universität Wien gilt, wer in der ersten Unterrichtseinheit fehlt, als abgemeldet. Weiters ist die Abmeldung ohne Angabe von Gründen via UNIVIS bis spätestens zur dritten Unterrichtseinheit möglich und schriftlich dem Lehrveranstaltungsleiter und dem Sekretariat per Email bekanntzugeben. Eine spätere Abmeldung kann nur unter Angabe und Nachweis unvorhersehbarer und unabwendbarer Gründe erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist eine spätere Abmeldung unzulässig.(3) Anwesenheitspflicht
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent; wer mehr als dreimal fehlt, hat die Teilnahme abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als dreimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtstoff möglich, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(4) Beurteilung
Bei Erfüllung der Anwesenheitspflicht sind zur positiven Absolvierung zwei voneinander unabhängige Teilleistungen erforderlich, die zu gleichen Teilen (je 50%) die Gesamtnote konstituieren:
(i) Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur.
(ii) Die schriftliche Wiederholung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters (vorläufiger Termin: Mittwoch, 1. Juli 2015, 11:00 Uhr s.t.), der zweite innerhalb der Nachfrist des darauffolgenden Semesters liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die Anmeldung zur schriftlichen Wiederholung erfolgt via UNIVIS bzw. schriftlich (i.e. durch Eintrag in ein im Sekretariat aufliegendes Prüfungsprotokoll) und ist verbindlich. Die Abmeldung hat ebenfalls via UNIVIS bzw. schriftlich (bevorzugt per Email an den Lehrveranstaltungsleiter und ans Sekretariat) und rechtzeitig (i.e. mindestens zwei Tage im voraus) zu erfolgen. Die schriftliche Wiederholung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Es sind keinerlei Hilfsmittel zulässig.(5) Gute wissenschaftliche Praxis
Die Lehrveranstaltungsteilnehmer haben eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu erbringen. Erlaubt ist folglich die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) im Rahmen der fachüblichen und dem akademischen Ethos entsprechenden Standards, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Die Teilnahme erfolgt gemäß den derzeit gültigen Curricula des Studiums der Ägyptologie.(2) An- bzw. Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt via UNIVIS und wird in der ersten Unterrichtseinheit durch Eintragung in die Teilnehmer- bzw. Präsenzliste bestätigt.
Gemäß Satzung der Universität Wien gilt, wer in der ersten Unterrichtseinheit fehlt, als abgemeldet. Weiters ist die Abmeldung ohne Angabe von Gründen via UNIVIS bis spätestens zur dritten Unterrichtseinheit möglich und schriftlich dem Lehrveranstaltungsleiter und dem Sekretariat per Email bekanntzugeben. Eine spätere Abmeldung kann nur unter Angabe und Nachweis unvorhersehbarer und unabwendbarer Gründe erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist eine spätere Abmeldung unzulässig.(3) Anwesenheitspflicht
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent; wer mehr als dreimal fehlt, hat die Teilnahme abgebrochen und ist
(i) mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn keine (ausreichende) Begründung bzw. Entschuldigung erbracht ist.
(ii) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die (weitere) Teilnahme unmöglich und eine ausreichende Entschuldigung erbracht ist.
Im Falle mehr als dreimaligen begründeten und entschuldigten Fehlens ist nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine mündliche Wiederholung über den versäumten Unterrichtstoff möglich, die anteilig in die Mitarbeit eingerechnet wird.
Entschuldigungen sind vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(4) Beurteilung
Bei Erfüllung der Anwesenheitspflicht sind zur positiven Absolvierung zwei voneinander unabhängige Teilleistungen erforderlich, die zu gleichen Teilen (je 50%) die Gesamtnote konstituieren:
(i) Die Mitarbeit umfaßt die regelmäßige Vorbereitung auf den Unterricht (Übersetzung, Interpretation und Analyse der vorab ausgegebenen Materialien bzw. Texte, Lektüre der Begleitliteratur) und die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen etc.) sowie die Beschäftigung mit weiterführender Literatur.
(ii) Die schriftliche Wiederholung findet an zwei regulären Terminen statt, von denen einer am Ende des Unterrichtssemesters (vorläufiger Termin: Mittwoch, 1. Juli 2015, 11:00 Uhr s.t.), der zweite innerhalb der Nachfrist des darauffolgenden Semesters liegt. Beide Termine werden nach Rücksprache mit den Lehrveranstaltungsteilnehmern, mindestens jedoch zwei Wochen im voraus, endgültig festgelegt. Die Anmeldung zur schriftlichen Wiederholung erfolgt via UNIVIS bzw. schriftlich (i.e. durch Eintrag in ein im Sekretariat aufliegendes Prüfungsprotokoll) und ist verbindlich. Die Abmeldung hat ebenfalls via UNIVIS bzw. schriftlich (bevorzugt per Email an den Lehrveranstaltungsleiter und ans Sekretariat) und rechtzeitig (i.e. mindestens zwei Tage im voraus) zu erfolgen. Die schriftliche Wiederholung im Ausmaß einer regulären Unterrichtseinheit umfaßt den gesamten Unterrichtsstoff (i.e. selbständige Übersetzung von im Unterricht behandelten Textstellen, Fragen über die weiteren Lehrveranstaltungsinhalte) sowie ausgewählte Inhalte der begleitenden und weiterführenden Literatur. Es sind keinerlei Hilfsmittel zulässig.(5) Gute wissenschaftliche Praxis
Die Lehrveranstaltungsteilnehmer haben eine eigenständige Leistung gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu erbringen. Erlaubt ist folglich die Verwendung aller Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen, Fachliteratur etc.) im Rahmen der fachüblichen und dem akademischen Ethos entsprechenden Standards, sofern diese offengelegt wird und nicht unerlaubte Formen annimmt (e.g. plumpes Abschreiben etc.). Im Falle des Schummelns bzw. Erschleichens von Leistungen verbleibt gemäß gesetzlicher Grundlage ungeachtet sonstiger Leistungen die Teilnahme unbeurteilt und wird als "nicht beurteilt: geschummelt/erschlichen" geführt. Bei nachträglicher Aufdeckung dieses Sachverhaltes erfolgt eine Annullierung der Beurteilung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
ZIELEDie Beschäftigung mit Inschriften wird sowohl die text- und literaturtheoretische Auseinandersetzung mit den vertretenen Textgattungen als auch die Übersetzung und Interpretation von exemplarischen Einzeltexten auf einer soliden textphilologischen Basis umfassen. Darüber hinaus werden Konzepte der Textanbringung und -verteilung, grammatische, lexikalische und weitere Besonderheiten, aber auch paläographische Details besprochen sowie Methoden zur Auswertung von Inschriften, zu ihrer Einbindung in den weiteren kulturhistorischen und historischen Kontext und der direkten Verbindung mit anderen (bekannten oder zu erschließenden) Inschriften und Texten präsentiert.
Prüfungsstoff
METHODENDie Lehrveranstaltung wird in deutscher Sprache abgehalten. Entsprechend der Natur der Lehrveranstaltung wird diese als Kombination von vorlesungsähnlichem Frontalunterricht und teilnehmerbeteiligender Übung gestaltet.
Im Rahmen des Frontalunterrichts werden grundlegende Lern- und Informationsmaterialien ausgegeben, es wird jedoch kein umfassendes Skriptum erstellt werden. Die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungsinhalten in Form einer Mitschrift liegt insofern in der Verantwortung der Lehrveranstaltungsteilnehmer. Im Rahmen der Teile mit Übungscharakter werden anhand vorab ausgegebener Kopien von Inschriften und Textstellen von den Teilnehmern deren Formalbeurteilung, Übersetzung und kontextuelle Verortung vorbereitet und im Unterricht präsentiert, wo diese gemeinsam diskutiert werden. Ergänzend werden Literaturhinweise zur weiterführenden und vertiefenden Beschäftigung mit den behandelten Inhalten geboten, die selbständig weiterzuverfolgen sind.
Im Rahmen des Frontalunterrichts werden grundlegende Lern- und Informationsmaterialien ausgegeben, es wird jedoch kein umfassendes Skriptum erstellt werden. Die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungsinhalten in Form einer Mitschrift liegt insofern in der Verantwortung der Lehrveranstaltungsteilnehmer. Im Rahmen der Teile mit Übungscharakter werden anhand vorab ausgegebener Kopien von Inschriften und Textstellen von den Teilnehmern deren Formalbeurteilung, Übersetzung und kontextuelle Verortung vorbereitet und im Unterricht präsentiert, wo diese gemeinsam diskutiert werden. Ergänzend werden Literaturhinweise zur weiterführenden und vertiefenden Beschäftigung mit den behandelten Inhalten geboten, die selbständig weiterzuverfolgen sind.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
W1-1
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30
(i) Texte von Privatgräbern des Alten Reiches ((Auto)Biographie, Opferliste, Opferformel etc.)
(ii) Votiv- und Gedenkstelen des Mittleren Reiches („Abydosstelen“)
(iii) Königsstelen des Neuen Reiches („Königsnovelle“)
(iv) Religiöse Texte
(v) Stiftungs- und Weiheinschriften, Restaurationsinschriften
(vi) Expeditionsinschriften
(vii) Besucherinschriften
Nach Maßgabe des Unterrichts können einzelne der genannten Kapitel als Schwerpunkte behandelt bzw. andere ausgelassen und/oder zusätzliche Kapitel ergänzt werden.