Universität Wien

060093 VU Textwissenschaften: Philologie und Sprachwissenschaft (2024W)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 02.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
  • Mittwoch 09.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 16.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 23.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 30.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 06.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 13.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 20.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 27.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 04.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 08.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 15.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 22.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 29.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an grundlegende Techniken der Textkritik, der philologischen Bearbeitung und der sprachwissenschaftlichen Analyse herangeführt, um sie schrittweise zu einer selbständigen Arbeit mit Texten auf Grundlage der erlernten Methodik anzuleiten.

Inhalte: Behandelt werden unter anderem folgende Themengebiete: Textkritik, Handschriftenevaluierung, Überlieferungsgeschichte, Stammabildung, historische Phonologie, Morphologie, Dialektologie, Onomastik etc.

Methode: Der Unterricht wird als eine Mischung aus Frontalunterricht und studentischer Beteiligung gestaltet sein. Entsprechend werden Voträge des Lehrveranstaltungsleiters zur Grundlagenvermittlung mit gemeinsamer Übersetzung und Detailanalyse von Texten etc. wechseln. Die Vergabe von Kurzreferaten zu spezifischen Fragestellungen ist möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Die Präsenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird in jeder Unterrichtseinheit überprüft.

Die Leistungskontrolle der Mitarbeit erfolgt anhand der Beteiligung am Unterricht sowie der darin ersichtlich werdenden Vorbereitung auf den Unterricht.

Am Ende des Semesters sowie an einem Ersatztermin im Herbst, der einvernehmlich festgelegt werden wird, wird eine schriftliche Wiederholung über den gesamten behandelten Stoff der Lehrveranstaltung abgehalten werden. Es werden keinerlei Hilfsmittel zugelassen sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

(1) Anwesenheitspflicht

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist

(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist.

Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine mündliche Wiederholung über den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten möglich, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird.

Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.

(2) Mitarbeit

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind aufgefordert, sich regelmäßig und selbständig am Unterricht zu beteiligen. Dies umfaßt die Vorbereitung der zu behandelnden Texte, die Bearbeitung von Fragestellungen, die Lektüre empfohlener Literatur, die selbständige Wiederholung der im Unterricht vermittelten Grundlagen und deren Verinnerlichung, um dem aufbauenden Unterricht folgen zu können, sowie die Teilnahme an Diskussionen zu inhaltlichen und methodischen Details, wie sie jede Stunde stattfinden werden.

(3) Wiederholung

Als Ende der Lehrveranstaltung wird eine schriftliche Wiederholung über den gesamten in der Lehrveranstaltung behandelten Stoff abgehalten. Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata (Beispiel):

100%-89% Sehr gut
88%-75% Gut
74%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügend

Geringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.

(4) Gesamtnote

Für jede der beiden Teilnoten (Mitarbeit, schriftliche Wiederholung) muß eine Leistung erbracht sein. Gänzlich fehlende Teilnoten verhindern einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung. Jede dieser Teilnoten konstituiert die Gesamtnote zur Hälfte.

Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.

Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.

Prüfungsstoff

Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Gegenstand der Wiederholung

Literatur

Die relevante Literatur wird im Laufe des Unterrichts mitgeteilt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 18.11.2024 10:05