Universität Wien

060094 VU Neuägyptisch II (2017S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 08.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 15.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 22.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 29.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 05.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 26.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 03.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 10.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 17.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 24.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 31.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 07.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 14.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 21.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Mittwoch 28.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es ist Ziel und Inhalt dieser Lehrveranstaltung, die im Grammatikkurs (Neuägyptisch I) erworbenen Grundkenntnisse im Umgang mit Alltagstexten und Literaturwerken zu vertiefen und auf diese Weise einen sicheren Umgang mit neuägyptischen Texten zu gewinnen. Dies umfaßt das Lesen, Transkribieren, Analysieren, Kontextualisieren und Interpretieren der Texte.

Der Unterricht wird als gemeinsame Lektüre der vorbereiteten Texte unter Leitung der Lehrveranstaltungsleiter abgehalten werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

(1) Anwesenheitspflicht

Die regelmäßige Teilnahme wird mittels Eintragung in eine Anwesenheitsliste überprüft.

(2) Mitarbeit

Die im vorhinein ausgegebenen Texte sind selbständig vorzubereiten, die Ergebnisse dieser Arbeit im Unterricht gemeinsam kritisch zu besprechen.

Für die Vorbereitung sind alle gängigen Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Übersetzungen) zugelassen. Die Texte sind jedoch selbständig zu erarbeiten (kein plumpes Abschreiben!).

(3) Schriftliche Wiederholung

In der letzten Unterrichtseinheit (bzw. an einem einvernehmlich zu wählenden Ersatztermin am Beginn des nächsten Semesters) findet eine schriftliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt.

Es werden keinerlei Hilfsmittel (auch keine Wörterbücher) zugelassen sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

(1) Anwesenheitspflicht

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher prinzipiell Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist

(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist.

Die letzte, für die schriftliche Wiederholung reservierte Unterrichtseinheit ist von dieser Regelung nicht erfaßt.

Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen der Lehrveranstaltungsleiter am Semesterende eine mündliche Wiederholung über den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten möglich, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird.

Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, den Lehrveranstaltungsleitern per Email zu übermitteln.

(2) Mitarbeit

Die Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.

(3) Schriftliche Wiederholung

In der letzten Unterrichtseinheit (bzw. an einem einvernehmlich zu wählenden Ersatztermin am Beginn des nächsten Semesters) findet eine schriftliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt. Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata (Beispiel):

100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügend

Geringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.

(4) Gesamtnote

Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die schriftliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen alle Teilleistungen erbracht sein.

Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.

Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.

Prüfungsstoff

Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Stoff der schriftlichen Wiederholung.

Literatur

Die relevante Literatur wird im Unterricht rechtzeitig bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

W2-102

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30