Universität Wien

060094 VU Neuägyptisch II (2020S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 03.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 10.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 17.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 24.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 31.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 21.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 28.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 05.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 12.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 19.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 26.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 09.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 16.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 23.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
  • Dienstag 30.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es ist Ziel und Inhalt dieser Lehrveranstaltung, die im Grammatikkurs (Neuägyptisch I) erworbenen Grundkenntnisse im Umgang mit Alltagstexten und Literaturwerken zu vertiefen und auf diese Weise einen sicheren Umgang mit neuägyptischen Texten zu gewinnen. Dies umfaßt das Lesen, Transkribieren, Übersetzen, Analysieren, Kontextualisieren und Interpretieren der Texte.

Der Unterricht wird als gemeinsame Lektüre der vorbereiteten Texte unter Leitung des Lehrveranstaltungsleiters abgehalten werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

(1) Anwesenheitspflicht

Die regelmäßige Teilnahme wird mittels Eintragung in eine Anwesenheitsliste überprüft.

(2) Mitarbeit

Die im vorhinein ausgegebenen Texte sind selbständig vorzubereiten, die Ergebnisse dieser Arbeit im Unterricht gemeinsam kritisch zu besprechen.

Für die Vorbereitung sind alle gängigen Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Kommentare, Übersetzungen) zugelassen bzw. empfohlen. Die Texte sind jedoch selbständig zu erarbeiten (kein plumpes Abschreiben!).

(3) Schriftliche Wiederholung

Am Semesterende und an einem einvernehmlich zu wählenden Ersatztermin am Beginn des nächsten Semesters findet eine schriftliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt.

Es werden keinerlei Hilfsmittel (auch keine Wörterbücher) zugelassen sein.

ACHTUNG: Aufgrund der Corona-bedingten Aussetzung des Präsenzunterrichts wird die Art der Leistungskontrolle dahin abgeändert, daß
(a) für die Zeit der behördlich oder universitätsintern sanktionierten Sperre der Universität Wien unter Aussetzung des Präsenzunterrichts die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist. Ersatzweise gilt die Teilnahme am digitalen Unterricht als verpflichtend.
(b) während der Zeit der Schließung die Mitarbeit durch die eigenverantwortliche Erarbeitung des Stoffes unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Materialien in home learning ersetzt wird.
(c) Als verpflichtender Termin für die Wiederholung wird vorläufig Donnerstag, der 9. Juli 2020, 9:45 Uhr angsetzt. Es wird der gesamte bis zum 30. Juni behandelte Stoff Prüfungsstoff sein. Die Wiederholung erfolgt im Falle der fortwährenden Schließung der Universität Wien mündlich via Videokonferenz. Details werden per Email mitgeteilt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

(1) Anwesenheitspflicht

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher prinzipiell Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist

(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).

Die letzte, für die schriftliche Wiederholung reservierte Unterrichtseinheit ist von dieser Regelung nicht erfaßt.

Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung, als Auswahl von Zusatzfragen zur schriftlichen Wiederholung oder als andere schriftliche Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.

Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.

(2) Mitarbeit

Die Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.

(3) Schriftliche Wiederholung

Die schriftliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata:

88 - 100 % 1
75 - 87,99 % 2
62,51 - 74,99 % 3
50 - 62,5 % 4
0 - 49,99 % 5

Geringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.

(4) Gesamtnote

Grundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.

Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die schriftliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen alle Teilleistungen erbracht sein.

Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.

Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.

Prüfungsstoff

Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Stoff der schriftlichen Wiederholung.

Literatur

Die relevante Literatur wird im Unterricht rechtzeitig bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:20