060094 VU Neuägyptisch II: Lektüre neuägyptischer Texte (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 01.02.2023 09:45 bis Fr 24.02.2023 16:00
- Abmeldung bis Fr 17.03.2023 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Einheit am Mittwoch, den 14. Juni 2023 findet eine Stunde später statt: 16:00-17:30 Uhr
- Mittwoch 01.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 08.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 15.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 22.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 29.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 19.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 26.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 03.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 10.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 17.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 24.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 31.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 07.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 14.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 21.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 28.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Es ist Ziel und Inhalt dieser Lehrveranstaltung, die im Grammatikkurs (Neuägyptisch I) erworbenen Grundkenntnisse im Umgang mit Alltagstexten und Literaturwerken zu vertiefen und auf diese Weise einen sicheren Umgang mit neuägyptischen Texten zu gewinnen. Dies umfaßt das Lesen, Transkribieren, Übersetzen, Analysieren, Kontextualisieren und Interpretieren der Texte sowie eine Beurteilung der Graphien und sprachlichen Phänomene in einem weiteren historisch-sprachwissenschaftlichen Rahmen.Der Unterricht wird als gemeinsame Lektüre der vorbereiteten Texte unter Leitung des Lehrveranstaltungsleiters abgehalten werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
(1) AnwesenheitspflichtDie regelmäßige Teilnahme wird mittels Eintragung in eine Anwesenheitsliste überprüft. Dies gilt sowohl für den nach Möglichkeit angestrebten physischen Präsenzunterricht als auch die gegebenenfalls notwendige digitale Alternative.(2) MitarbeitDie im vorhinein ausgegebenen Texte sind selbständig vorzubereiten, die Ergebnisse dieser Arbeit im Unterricht gemeinsam kritisch zu besprechen.Für die Vorbereitung sind alle gängigen Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Kommentare, Übersetzungen) zugelassen bzw. empfohlen. Die Texte sind jedoch selbständig zu erarbeiten (kein plumpes Abschreiben!).(3) WiederholungAm Semesterende findet eine mündliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt.Es werden keinerlei Hilfsmittel (auch keine Wörterbücher) zugelassen sein.(4) DurchführungDiese Lehrveranstaltung wird grundsätzlich in Präsenz vor Ort am Institut für Ägyptologie unterrichtet werden. Dies gilt auch für die mündliche Wiederholungsprüfung, die nach Möglichkeit als Präsenzprüfung abgehalten werden wird.
Nach Notwendigkeit bleibt jedoch ein Wechsel in ein digitales Unterrichts- bzw. Prüfungsformat vorbehalten. Sollte dies eintreten, werden rechtzeitig zusätzliche Informationen mitgeteilt.
Nach Notwendigkeit bleibt jedoch ein Wechsel in ein digitales Unterrichts- bzw. Prüfungsformat vorbehalten. Sollte dies eintreten, werden rechtzeitig zusätzliche Informationen mitgeteilt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
(1) AnwesenheitspflichtDie Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher prinzipiell Anwesenheits- bzw. Teilnahmspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung oder als andere (schriftliche) Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) MitarbeitDie Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.(3) Mündliche WiederholungDie mündliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata:100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügendGeringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.(4) GesamtnoteGrundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die mündliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen ausreichend Beiträge für alle Teilleistungen erbracht sein.Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung oder als andere (schriftliche) Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) MitarbeitDie Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.(3) Mündliche WiederholungDie mündliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata:100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügendGeringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.(4) GesamtnoteGrundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die mündliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen ausreichend Beiträge für alle Teilleistungen erbracht sein.Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.
Prüfungsstoff
Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Stoff der mündlichen Wiederholung.
Literatur
Die relevante Literatur wird im Unterricht rechtzeitig bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 12.06.2023 13:07