Universität Wien

060094 VU Neuägyptisch II: Lektüre neuägyptischer Texte (2024S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 06.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 13.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 20.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 10.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 17.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 24.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 15.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 22.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 29.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 05.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 12.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 19.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Mittwoch 26.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es ist Ziel und Inhalt dieser Lehrveranstaltung, die im Grammatikkurs (Neuägyptisch I) erworbenen Grundkenntnisse im Umgang mit Alltagstexten und Literaturwerken des Neuägyptischen zu vertiefen und auf diese Weise einen sicheren Umgang mit neuägyptischen Texten zu gewinnen. Dies umfaßt das Lesen, Transkribieren, Übersetzen, Analysieren, Kontextualisieren und Interpretieren der Texte sowie eine Beurteilung der Graphien und sprachlichen Phänomene in einem weiteren historisch-sprachwissenschaftlichen Rahmen.

Der Unterricht wird als gemeinsame Lektüre der vorbereiteten Texte unter Leitung des Lehrveranstaltungsleiters abgehalten werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

(1) Anwesenheitspflicht
Der Unterricht findet als Präsenzunterricht statt; die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend und wird mittels Eintragung in eine Anwesenheitsliste überprüft.

(2) Mitarbeit
Die im vorhinein ausgegebenen Texte sind selbständig vorzubereiten, die Ergebnisse dieser Arbeit im Unterricht gemeinsam kritisch zu besprechen.
Für die Vorbereitung sind alle gängigen Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Kommentare, Übersetzungen) zugelassen bzw. empfohlen. Die Texte sind jedoch selbständig zu erarbeiten (kein plumpes Abschreiben!).

(3) Wiederholung
Am Semesterende findet eine mündliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt.
Es werden keinerlei Hilfsmittel (auch keine Wörterbücher) zugelassen sein.

(4) Durchführung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, die ausgegebenen Texte selbständig vorzubereiten, um im Unterricht die gemeinsame Besprechung von Transkription, Grammatik, Übersetzung, inhaltlicher und weiterreichender historisch-kulturwissenschaftlicher Analyse zu ermöglichen. Die aktive Mitarbeit auch im Unterricht ist daher wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes, der dialogisch bzw. diskursiv mit zusätzlichen Erläuterungen und exkursartigen Ergänzungen durch den Lehrveranstaltungsleiter erfolgen wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

(1) Anwesenheitspflicht
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher prinzipiell Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist
(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).
Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung oder als andere (schriftliche) Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote grundsätzlich ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.
Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.

(2) Mitarbeit
Die Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Grammatik, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.

(3) Mündliche Wiederholung
Die mündliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte sowie deren Grammatik). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata:

100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügend

Geringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten.

(4) Gesamtnote
Grundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.
Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die mündliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen ausreichend Beiträge für alle Teilleistungen erbracht sein.
Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.
Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.

Prüfungsstoff

Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Stoff der mündlichen Wiederholung.

Literatur

Einführung zur Literatur bzw. Literaturgeschichte des Neuen Reiches:

G. Burkard und H. J. Thissen. 2009. Einführung in die altägyptische Literaturgeschichte II: Neues Reich, 2. Auflage, Einführungen und Quellentexte zur Ägyptologie 6, Münster.

Weitere spezifische Literatur wird abhängig von den behandelten Texten im Unterricht bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 22.03.2024 10:45