Universität Wien

060110 VU Sachverständigengutachten und Denkmalwert in der Archäologie (2023S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 12 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 03.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 10.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 17.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 24.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 31.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 21.04. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 28.04. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 05.05. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 12.05. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 19.05. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 26.05. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 02.06. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 09.06. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 16.06. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 23.06. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG
  • Freitag 30.06. 11:00 - 12:30 Seminarraum 13 Franz-Klein-Gasse 1 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung ist als hybride Lehrveranstaltung geplant. Im Falle der Überschreitung der durch Verordnung eingeschränkten Kapazität des für die Lehrveranstaltung gebuchten Raumes durch vorliegende Anmeldungen wird die Lehrveranstaltung hybrid oder rein digital angeboten. Im Falle eines erneuten Lockdowns bzw. vergleichbarer Maßnahmen wird auf ausschließlich digitalen Unterricht umgestellt.

Insbesondere in der archäologischen Denkmalpflege, aber zunehmend auch in anderen Bereichen der Archäologie, ist die Erstellung von Sachverständigengutachten (bzw. "gutachterlichen Stellungnahmen", siehe z.B. BDA 2022, Richtlinien: Archäologische Maßnahmen, 6. Fassung: Stand 1.1.2022, Wien: BDA, Seite 31) eine wichtige Aufgabe von Archäolog*innen. Weniger bekannt ist, dass die Erstellung von Sachverständigengutachten auch ein lukratives Geschäftsfeld für Archäolog*innen sein kann: laut § 34 Abs. 1 Z 3 Gebührenanspruchsgesetz 1975 in geltender Fassung ist vom auftragerteilenden Gericht bzw. der Verwaltungsbehörde externen Sachverständigen für die Erstellung von Befund und Gutachten "die besonders hohe fachliche Kenntnisse erfordern, welche durch ein Universitätsstudium oder eine gleichwertige Vorbildung vermittelt werden, eine Gebühr für Mühewaltung von 80 bis 150 Euro für jede, wenn auch nur begonnene Stunde" zu bezahlen; selbstverständlich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Stundensätze, die Privatgutachter*innen deren Dienstleistungen z.B. betroffene Parteien in Denkmalschutzangelegenheiten gelegentlich benötigen von ihren Klient*innen verlangen können, sind teilweise sogar noch deutlich höher als das. Dabei dauert selbst die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu einer simplen Frage selten weniger als 8 Stunden; komplexe Gutachten gerne auch einmal über 100 Stunden. Mit der Gutachtenerstellung lässt sich also gutes Geld verdienen.
Insbesondere im Bereich der archäologischen Denkmalpflege ist die wichtigste Frage, die durch Sachverständigengutachten zumeist zu beantworten ist, die nach dem Denkmalwert eines archäologischen Objektes, ob es sich dabei nun um einen einzelnen beweglichen Kleinfund oder eine ganze archäologische Befundlandschaft handelt. Aufgabe von Sachverständigen ist dabei vorwiegend, zu ermitteln, wie die in der Fachwelt vorherrschende Wertschätzung der (relativen) Bedeutung des betroffenen (möglichen) Denkmals ist; insbesondere in Hinblick auf die in § 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (bzw. anderen Denkmalschutzgesetzen anderer Länder) angeführten Kriterien.
In diesem Seminar wollen wir uns damit beschäftigen, was überhaupt der Denkmalwert ist, wie man den Denkmalwert einer archäologischen Hinterlassenschaft ermitteln kann, und wie man ein Sachverständigengutachten zu seiner Ermittlung erstellt, wie es im BDA für die rechtliche Entscheidung, ob diese Hinterlassenschaft unter Denkmalschutz zu stellen ist (oder nicht), aber auch in Gerichtsverfahren in Fällen, in denen der Denkmalwert der betroffenen Hinterlassenschaft strittig ist, gebraucht wird. Dabei werden wir sowohl die Gutachtenerstellung als auch die Erstellung von Gegengutachten praktisch üben, um den Hörsaal in einen Übungsgerichtssaal verwandeln und einen Gutachterstreit entscheiden zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1) Teilnahme an Diskussionen im Seminar / Übungsgerichtsfall
2) Seminararbeit (Sachverständigengutachten und Gegengutachten)

Die Teilleistung 1) ist als mündlicher Vortrag/Diskussion in Präsenz/digital geplant. Die Teilleistung 2) ist als Schriftsatz von ca. 5.000 Worten (in Summe) geplant. Es ist möglich, dass die Teilleistung(en) angesichts der zukünftigen Covid19-Entwicklung digital schriftlich oder digital mündlich abgenommen wird. Durch Covid19 bedingte veränderte Prüfungsmodalitäten werden gesondert bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit (zweimal unentschuldigtes Fehlen ist gestattet) / Attendance (two unexplained absences are permitted)
Abhaltung eines mündlichen Referats / Oral presentation
Diskussionsteilnahme / Participation
Abgabe der schriftlich abgefassten Seminararbeit (Sachverständigengutachten und Gegengutachten) /Submission of written seminar essay (expert opinion and counter-opinion)

Für die Leistungskontrolle werden alle Teilleistungen berücksichtigt.

Beurteilungsmaßstab

Es können 100 Punkte erreicht werden:
Anwesenheit/Attendance: 10 Punkte/points
Mündliches Referat/Oral presentation: 20 Punkte/points
Diskussionsteilnahme/Participation: 20 Punkte/points
Schriftliche Seminararbeit (Sachverständigengutachten und Gegengutachten)/Written seminar essay (expert opinion and counter-opinion): 50 Punkte/points

Benotung:
• 1 (sehr gut) 10087 Punkte
• 2 (gut) 8674 Punkte
• 3 (befriedigend) 7362 Punkte
• 4 (genügend) 6151 Punkte
• 5 (nicht genügend) 500 Punkte

Prüfungsstoff

Denkmalwert und Sachverständigengutachten

Literatur

Bazil, C., Binder-Krieglstein, R., Kraft, N. 2015. Das österreichische Denkmalschutzrecht. Kurzkommentar. 2. Aufl., Wien: Manz.
BDA 2022. Richtlinien: Archäologische Maßnahmen. 6. Fassung: 1. Jänner 2022. Wien: Bundesdenkmalamt (https://www.bda.gv.at/service/publikationen/standards-leitfaeden-richtlinien/richtlinien-archaeologie-massnahmen.html).
BMBWF (Hg.) 2020. Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft. Wien: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:91cf68d5-511e-4413-81ed-d71896f16e7c/Praxisleitfaden%20f%C3%BCr%20Integrit%C3%A4t%20und%20Ethik%20in%20der%20Wissenschaft_Stand_29-9-2020_Final.pdf).
HGÖ 2014. Standesregeln. Wien: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (https://www.gerichts-sv.at/standesregeln.html).
Hinterwirth, D. 2008a. Auflagen im Verwaltungsverfahren in Theorie und Praxis. 1. Teil. Der Sachverständige 2/2008, 79-87 (https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/2008_Artikel-4-1.pdf).
Hinterwirth, D. 2008b. Auflagen im Verwaltungsverfahren in Theorie und Praxis. 2. Teil. Der Sachverständige 2/2008, 119-123 (https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/2008_Artikel-2-1.pdf).
Hinterwirth, D. 2011. Verfahrens- und Gutachtensmängel und ihre Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Bescheiden. Der Sachverständige 4/2011, 185-196 (https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-2011-185-196-Hinterwirth.pdf).
Karl, R. 2022. "Wenn ich etwas sage, dann ist das so". Sachverständigenäußerungen in der archäologischen Denkmalpflege. Archäologische Denkmalpflege 3, 431-486 (https://www.academia.edu/89389805/_Wenn_ich_etwas_sage_dann_ist_das_so_Sachverst%C3%A4ndigen%C3%A4u%C3%9Ferungen_in_der_arch%C3%A4ologischen_Denkmalpflege_Arch%C3%A4ologische_Denkmalpflege_3_2022_431_486).
Krischok, H. 2016. Der rechtliche Schutz des Wertes archäologischer Kulturgüter. Beiträge zu Grundfragen des Rechts 17; Göttingen: V&R unipress.
Martin, D.J., Krautzberger, M. (Hg.) 2017. Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege einschließlich Archäologie. 4. Aufl., München: C.H. Beck (Kapitel C. Denkmalbegriff, Seiten 123-200).
Riegl, A. 1903. Der moderne Denkmalkultus. Sein Wesen und seine Entstehung. Wien & Leipzig: Braumüller (https://archive.org/details/modernedenkmalk00denkgoog).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 20.03.2024 13:45