Universität Wien

070040 GR Die Ehe in der Neuzeit (2005W)

Ehe als rechtliche Legitimationsstruktur und gesellschaftliches Ordnungsmodell der Neuzeit

0.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 7 - Geschichte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Montag, 13.00-15.00 Uhr im Gemeinsamen Seminarraum Geschichte. Beginn: 10. Oktober 2005

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Eine Eheschließung begründet historisch wie aktuell eine Reihe von Rechten, Pflichten und Ansprüchen in Bezug auf Beistand, Unterhalt, hinsichtlich Besitz-, Verfügungs- und Erbrechten etc., strukturiert Handlungsräume und optionen von Männern und Frauen.
Gleichzeitig ist der Akt der Eheschließung selbst - kanonisch wie zivil - verrechtlicht. Das reicht von den vorgeschriebenen Aufgeboten und dem Brautexamen über verbotene Paarkonstellationen, zu Kontrollformen über den Ehekonsens bis zur Registrierung einer Trauung und den obligaten Trauzeugen.
Am Beginn der Neuzeit setzte mit der Reformation bzw. dem Konzil von Trient ein Prozess der Institutionalisierung von Ehe als einzig legitimem Ort für Sexualität und generative Reproduktion ein, dessen Kehrseite die zunehmende soziale Ächtung nicht ehelich abgesegneter Beziehungen und Geburten war. Diese wurden in der Folge kriminalisiert, im 17. und 18. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt. Auf diese Weise wurde der Exklusivitäts- und zugleich Privilegcharakter der Ehe als einzig legale Beziehungsform zwischen Männern und Frauen spürbar und sichtbar abgestützt. Nicht die Kirche allein bewirkte die Durchsetzung von Ehe als Ordnungsmodell, sondern auch säkulare Institutionen trugen diese maßgeblich mit.
Ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert ist die Ehegesetzgebung immer wieder ein Feld der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat in Hinblick auf Kompetenzen und Zuständigkeiten (so in Fragen der Zivilehe, Trennungen und Scheidungen).
Anhand ausgewählter Texte sollen verschiedene Themenkomplexe rund um Heirat und Ehe in der gemeinsamen Lektüre und Diskussion erarbeitet werden. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Fragen nach deren Bedeutung für Geschlechterverhältnisse, auf einer punktuell vergleichenden Perspektive zwischen katholischen und protestantischen Modellen und der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Normen und Praxis.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

A1; LAGA1, LAPA1 (D610 bzw. D700/Neuere Geschichte) (für das Submodul "Geschlechterverhältnisse in Politik und Recht" des Moduls Frauen- und Geschlechtergeschichte anrechenbar)

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:48