Universität Wien

070040 GR Zur Geschichte der Ehe (2007S)

Zur Geschichte der Ehe

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 7 - Geschichte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 05.03. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 19.03. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 23.04. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 07.05. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 21.05. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 04.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
  • Montag 18.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Eine Eheschließung begründet eine Reihe von Rechten, Pflichten und Ansprüchen in Bezug auf Beistand, Unterhalt, hinsichtlich Besitz-, Verfügungs- und Erbrechten etc. mit Konsequenzen auf Handlungsräume und -optionen von Männern und Frauen.
Gleichzeitig ist der Akt der Eheschließung selbst mehrfach verrechtlicht, muss Voraussetzungen erfüllen und bestimmten vordefinierten Abläufen folgen, die vom kanonischen bzw. vom Zivilrecht vorgesehen oder an zeitspezifischen Logiken orientiert waren.
Die Durchsetzung der von Seiten der Kirche offiziell vorgesehenen Abläufe und Implikationen der Eheschließungen erfuhren für den katholischen Raum mit dem Konzil von Trient (1545-1563) ihre für die Neuzeit maßgeblich Prägung. In deren Folge setzte ein Prozess der Institutionalisierung der Ehe als einzig legitimem Ort für Sexualität und generative Reproduktion ein. Die Kehrseite dieses Exklusivitätscharakters von Ehe war die zunehmende soziale Ächtung nicht ehelicher Beziehungen und Geburten. Sie wurden schließlich kriminalisiert, im 17. und 18. Jahrhundert auch strafrechtlich verfolgt. Auf diese Weise wurde der Monopolcharakter der Ehe als einzige legale Beziehungsform zwischen Männern und Frauen - spürbar und sichtbar - abgestützt und eine zunehmende "Moralisierung der Geschlechterbeziehungen" in Gang gesetzt. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Ordnungsmodells liegt nicht zuletzt auch darin begründet, dass es nicht nur durch die Kirche propagiert und vertreten wurde, sondern auch von ¿weltlichen' Institutionen maßgeblich mitgetragen - vorderhand durch definitionsmächtige Sozialverbände wie Zünfte (eheliche Geburt als Voraussetzung) und Gemeinden, aber auch durch die weltliche Gerichtsbarkeit.
Ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert ist die Ehegesetzgebung immer wieder ein nicht unwesentlicher Bereich der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat in Hinblick auf Kompetenzen und Zuständigkeiten.

Anhand ausgewählter Texte aus neuerer Forschung sollen zentrale Fragestellungen und Themen der Geschichte der Ehe mit dem Fokus auf rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen sowie auf gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen in gemeinsamen Lektüre und Diskussion erarbeitet werden. Zu den Texten sind jeweils Fragen zu beantworten; eine Vertiefung der Thematik erfolgt in Form von Gruppenarbeiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

A1; LAGA1, LAPA1

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30