Universität Wien

070251 FS Forschungsseminar: Physische und sexuelle Gewalt in der Frühen Neuzeit (2007W)

(in Verbindung mit Fachtutorium)

10.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 7 - Geschichte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

und im Marktarchiv Perchtoldsdorf; teilweise geblockt

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 10.10. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 17.10. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 24.10. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 31.10. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 07.11. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 14.11. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 21.11. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 28.11. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 05.12. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 12.12. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 09.01. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 16.01. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 23.01. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9
Mittwoch 30.01. 11:00 - 12:30 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Hartnäckig hält sich in der Geschichtsschreibung wie auch im Alltagswissen das Stereotyp, dass Menschen vormoderner Gesellschaften der physischen Gewalt weniger Bedeutung beigemessen hätten als Menschen der 'zivilisierten' Moderne. Als Begründung dient ein weiteres Stereotyp, nach welchem in vormodernen Gesellschaften physische Gewalt ein alltägliches Mittel zur Konfliktaustragung gewesen wäre. Auch wenn die Anwendung physischer Gewalt in ein Set von Normen und Wertvorstellungen eingebettet war, die diese in hierarchisch-rechtlichen Beziehungen tolerierte, so bedeutet dies nicht, dass die Betroffenen die Anwendung physischer Gewalt immer auch als legitim empfanden.
Im Rahmen des Forschungsseminars werden wir in einem ersten Schritt danach fragen, in welchen Kontexten und Beziehungskonstellationen die Anwendung physischer und sexueller Gewalt legal sein konnte, d.h. strafrechtlich nicht einklagbar war. Je nach konkreter Schwerpunktsetzung -physische Gewalt im öffentlichen Raum; häusliche Gewalt; Gewalt an Kindern; sexuelle Gewalt etc. - werden in einem zweiten Schritt frühneuzeitliche Gerichtsprozesse analysiert, in denen Frauen wie Männer ihre EhepartnerInnen, NachbarInnen oder auch ArbeitgeberInnen wegen physischer und / oder sexueller Gewalt verklagten. Neben der Einübung in die kurrente Handschrift dienen die von der Lehrveranstaltungsleiterin in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Übungsbeispiele auch dazu, theoretische und methodologische Konzepte zur Analyse von Gerichtakten kennen zu lernen. Von der individuellen Schwerpunktsetzung unabhängig wird bei der Analyse der einzelnen Gerichtsprozesse das Augenmerk auch der Frage gelten, wie in der Gerichtspraxis die Grenze zwischen legitimer (im Sinne von moralisch-rechtmässig) und illegitimer Gewalt (im Sinne von moralisch-unrechtmässig) gezogen wurde. Parallel zur Arbeit mit den Übungsbeispielen erfolgt die Literaturrecherche und die Einarbeitung in den Forschungstand der gewählten inhaltlichen Schwerpunktsetzung. In einem dritten Schritt werden wir weitergehende Fragestellungen entwickeln und recherchieren, welche Archive über relevante Quellen verfügen. In einem abschließenden Schritt werden Forschungsförderungsinstitutionen vorgestellt und dahingehend überprüft, wie Forschungsanträge formuliert werden müssen, um realistische Chancen zu haben, in eine Begutachtung zu gelangen. Als Abschlussarbeit werden die Studierenden - je nach individueller Schwerpunktsetzung - einen schriftlichen Forschungsantrag formulieren, der den Forschungsstand skizziert, konkrete Forschungsfragen formuliert, einen ersten Einblick in zu bearbeitenden Archivbestände gibt und theoretische und methodologische Konzepte benennt, die zur Analyse der Quellen und Beantwortung der Forschungsfragen herangezogen werden. Erste Entwürfe der Forschungsanträge, die alleine oder auch im Team erarbeitet werden können, werden am Ende des Semesters im Rahmen eines eintägigen Workshop präsentiert und von den WorkshopteilnehmerInnen "begutachtet".
Voraussetzung: Teamfähigkeit, Lust an der Arbeit mit Archivalien, theoretischen und methodologischen Fragen. Bevorzugt aufgenommen werden Studierende, die bereits über Kurrentkenntnisse verfügen.
Tutorium: Das Forschungsseminar wird von einer Tutorin begleitet werden, welche die Lehrveranstaltungsleiterin vor allem bei folgenden Tätigkeiten unterstützt: Lesehilfe der Studierenden bei der Transkription der Übungsbeispiele; Korrektur der Transkriptionen (Übungsbeispiele und der selbst digitalisierten Archivalien); Unterstützung der Studierenden bei der Erstellung der thematischen Bibliographien; Betreuung der Studierenden bei den Archivrecherchen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

P1 (D530)

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30