Universität Wien

070398 FS Forschungsseminar (2012S)

Ehegerichte in der Frühen Neuzeit

10.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 7 - Geschichte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 07.03. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 14.03. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 21.03. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 28.03. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 18.04. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 25.04. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 02.05. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 09.05. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 16.05. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 23.05. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 30.05. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 06.06. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 13.06. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Mittwoch 20.06. 10:45 - 12:15 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
  • Freitag 29.06. 16:00 - 20:00 Seminarraum Geschichte 2 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In den europäischen Territorien übte die Kirche seit dem 12. Jahrhundert die Jurisdiktion in Ehesachen aus. Die Kirche bestimmte, dass christliche Eheleute ein gemeinsames Leben zu führen hatten und zum gegenseitigen Beistand verpflichtet waren. Als unauflösbar konzipiert, durften Ehepartner sich nicht "eigenmächtig" trennen, sondern mussten das Kirchengericht um die Erlaubnis einer "Trennung von Tisch und Bett" ersuchen. Sexuelle Handlungen erlaubte die Kirche nur zwischen Eheleuten. Vorehelicher Geschlechtsverkehr war nur dann keine Sünde, wenn diesem ein Eheversprechen vorausgegangen war. Die Verstöße gegen die sexuelle Ordnung der Kirche wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts zunehmend in die weltlichen Strafrechtskodifikationen aufgenommen. Während in Territorien mit reformierten Landesfürsten auch die Ehegerichtsbarkeit im Laufe des 16. Jahrhunderts an weltliche Ehegerichte überging, blieb sie in Territorien mit katholischen Landesfürsten bis ins ausgehende 18. Jahrhundert in der Kompetenz der katholischen Kirche. So auch im Gebiet der Habsburgermonarchie, wo erst das Josephinische Ehepatent 1783 die Ehegerichtsbarkeit an die weltlichen Patrimonialgerichte übertrug.
Im Forschungsseminar werden wir am Beispiel der Diözese Passau und der Diözese Wien die Praxis von Konsistorialgerichten analysieren und mit Forschungsergebnissen zu anderen kirchlichen wie weltlichen Ehegerichten vergleichen. Je nach Forschungsinteresse kann der Schwerpunkt auf verschiedene Verfahren in Ehesachen gelegt werden: gebrochene Eheversprechen; Auflagen an das eheliche Zusammenleben; Trennungen von Tisch und Bett; Annullierungen der Ehe; Bigamie; Dispensansuchen wegen zu naher Verwandtschaft oder auch Bitten um die Ausstellung eines Totenscheins des Ehepartners / der Ehepartnerin. Für jeden der genannten Verfahrenstypen werden von der Lehrveranstaltungsleiterin digitalisierte Quellen zur Verfügung gestellt. Um das Quellenkorpus zu ergänzen, werden wir zusätzlich das Diözesanarchiv Wien besuchen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Bewertung setzt sich zusammen aus: Erstens der aktiven Teilnahme an den Sitzungen und den Archivterminen; zweitens der Qualität der Abschlussarbeit. Als Abschlussarbeit ist ein schriftlicher Forschungsantrag zu formulieren, der den Forschungsstand skizziert, konkrete Forschungsfragen formuliert, einen ersten Einblick in die zu bearbeitenden Archivbestände gibt und theoretische und methodische Konzepte benennt, die zur Analyse der Quellen und Beantwortung der Forschungsfragen herangezogen werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

In einem ersten Schritt soll das Lesen der Kurrentschrift anhand der zur Verfügung gestellten digitalisierten Quellen erlernt und ein erster Einblick in die Archivarbeit gewonnen werden. Darauf aufbauend werden wir im Diözesanarchiv Wien nach weiteren Quellen suchen, den so gewonnenen Quellenkorpus einer genauen Lektüre unterziehen und anhand eines gemeinsam erarbeiteten Analyse- bzw. Fragerasters analysieren. In einem abschließenden Schritt werden wir die Forschungsergebnisse in Relation zum Forschungsstand setzen. Neben der Einübung in Quellen- und Forschungsarbeit sollen im Forschungsseminar auch Forschungsförderungsinstitutionen kennen gelernt und die jeweiligen Antragskriterien dahingehend befragt werden, wie Forschungsanträge formuliert werden müssen, um realistische Chancen auf eine Förderung zu haben.

Voraussetzung: Interesse an und Grundkenntnisse in Geschlechtergeschichte sowie Lust an der Arbeit mit Archivalien. Bevorzugt aufgenommen werden Studierende, die bereits über Kurrentkenntnisse verfügen.

Literatur

Lutz Alexandra, Ehepaare vor Gericht. Konflikte und Lebenswelten in der Frühen Neuzeit, Frankfurt am Main: Campus 2006.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MA Frauen- und Geschlechtergeschichte: Forschungsmodul (10 ECTS) | MA Geschichte Forschungsmodul Neuzeit oder Österreichische Geschichte (10 ECTS) | MA Wirtschafts- und Sozialgeschichte Forschungsmodul (10 ECTS) | MATILDA | Diplom: P1 |

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:31