090024 UE Neugriechisch II (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Parallel zur UE wird von Fr. Weissitsch ein Tutorium abgehalten.
Zeit: 13:30-14:30
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock
Zeit: 13:30-14:30
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 05.09.2018 06:00 bis Mi 26.09.2018 23:59
- Anmeldung von Mo 22.10.2018 06:00 bis Do 25.10.2018 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Christina Tsialis
- Elisabeth Weissitsch (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 11.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 15.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 18.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 22.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 25.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 29.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 05.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 08.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 12.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 15.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 19.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 22.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 26.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 29.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 03.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 06.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 10.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 13.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 07.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 10.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 14.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 17.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 21.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 24.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 28.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 31.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positiver Abschluss der LVA 'Neugriechisch I' oder entsprechende Sprachkenntnisse.4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 8-14 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.
Literatur
Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:31