Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
090024 UE Neugriechisch II (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Parallel zur UE wird von Hr. Georg Daras ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Donnerstag, 15:15-16:15 (ab 24.10.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
Zeit: Donnerstag, 15:15-16:15 (ab 24.10.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 04.09.2019 06:00 bis Fr 27.09.2019 12:00
- Anmeldung von Mo 21.10.2019 06:00 bis Do 24.10.2019 23:59
- Abmeldung bis Do 31.10.2019 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
03.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
07.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
10.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
14.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
17.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
21.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
24.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
28.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
31.10.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
04.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
07.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
11.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
14.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
18.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
21.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
25.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
28.11.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
02.12.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
05.12.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
09.12.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
12.12.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
16.12.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
09.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
13.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
16.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
20.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
23.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
27.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
30.01.
13:15 - 14:45
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind. Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die während des Semesters gegeben werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorrausetzung: Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch I".Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.12.2021 00:17