090025 UE Neugriechisch I (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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STEOP
Parallel zur UE wir von Fr. Weissitsch ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Do 10:45-11:45 (14-tägig ab 15.03.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
Zeit: Do 10:45-11:45 (14-tägig ab 15.03.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 07.02.2018 06:00 bis Di 27.02.2018 23:59
- Anmeldung von Mo 19.03.2018 06:00 bis Mi 21.03.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 30.03.2018 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Christina Tsialis
- Elisabeth Weissitsch (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
05.03.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
08.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
15.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
19.03.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
22.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
09.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
12.04.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
16.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
19.04.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
23.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
26.04.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
30.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
03.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
07.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Montag
14.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
17.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
24.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
28.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Montag
04.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
07.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
11.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
14.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
18.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
21.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
25.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 16 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 5
Donnerstag
28.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 1-7 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.
Literatur
Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:17