090031 UE Neugriechisch II (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Parallel zur UE wird von Hr. Georg Daras ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Mittwoch, 9:45-10:45
Ort: Seminarraum Augasse, UZA Augasse 2-6, 5.Stock Kern B SR5.45
Zeit: Mittwoch, 9:45-10:45
Ort: Seminarraum Augasse, UZA Augasse 2-6, 5.Stock Kern B SR5.45
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 05.02.2020 06:00 bis Mi 26.02.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 23.03.2020 06:00 bis Di 31.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 11.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 16.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 18.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 23.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 25.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 30.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 01.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 20.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 22.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 27.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 29.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 04.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 06.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 11.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 13.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 18.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 20.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 25.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 27.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 03.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 08.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 10.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 17.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 22.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Mittwoch 24.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 29.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positiver Abschluss der LVA 'Neugriechisch I' oder entsprechende Sprachkenntnisse.4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 8-14 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.
Literatur
Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:20