Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
090044 UE Neugriechisch II (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Parallel zur UE wird von Fr. Eva Fountas ein Tutorium abgehalten.
Zeit:
Ort:
Zeit:
Ort:
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 10.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 17.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 24.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 31.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 07.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 28.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 05.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 12.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 19.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 26.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 02.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 16.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 23.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
- Montag 30.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 17, Kolingasse 14-16, OG02
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: GriechischDeutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind. Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche "Hausübungen", die während des Semesters gegeben werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich. Die Kursteilnehmer*innen werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer*innen aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ bei der Kursleiterin spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorrausetzung:
Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch I" oder entsprechende Sprachkenntnisse.Benotungsmodalitäten:4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und
den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und
die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und
das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch I" oder entsprechende Sprachkenntnisse.Benotungsmodalitäten:4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und
den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und
die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und
das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01