090050 UE Neugriechisch II (2014S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Begleitendes Tutorium : MO wtl von 10.03.2014 bis 23.06.2014 16.00 - 17.00 Ort: Hörsaal des Inst. für Byzantinistik und Neogräzistik, Postgasse 7/1/3, 1010 Wien
Tutorin: Olympia Tzortzi
Tutorin: Olympia Tzortzi
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.02.2014 06:00 bis Do 27.02.2014 23:59
- Abmeldung bis Mo 31.03.2014 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 06.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 10.03. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 13.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 17.03. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 20.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 24.03. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 27.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 31.03. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 03.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 07.04. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 10.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 28.04. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Montag 05.05. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 08.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 12.05. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 15.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 19.05. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 22.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 26.05. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Montag 02.06. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 05.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Donnerstag 12.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 16.06. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Montag 23.06. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
- Donnerstag 26.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
- Montag 30.06. 11:30 - 13:00 Prominentenzimmer Hauptgebäude, Tiefparterre Hof 4
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Voraussetzung für den Besuch der LV ist der positive Abschluss der LV Neugriechisch I. Parallel zur LV wird ein Tutorium abgehalten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LV hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LV (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Diese HÜ werden in der nächsten LV korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, müssen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LV einlangen.
Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ.
3 (befriedigend) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum sowie den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ.
2 (gut) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum, den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ sowie die aktive Mitarbeit während der LV.
1 (sehr gut) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum, den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ, die aktive Mitarbeit während der LV sowie das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Abmeldung:
Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung gilt der 30.10.13. Die Abmeldung kann selbständig über UNIVIS durchgeführt werden oder dem Kursleiter schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls wird die LV mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Diese HÜ werden in der nächsten LV korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, müssen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LV einlangen.
Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ.
3 (befriedigend) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum sowie den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ.
2 (gut) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum, den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ sowie die aktive Mitarbeit während der LV.
1 (sehr gut) setzt voraus: Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher vorgegebener Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LV-Skriptum, den positiven Abschluss mündlicher Befragungen über die HÜ, die aktive Mitarbeit während der LV sowie das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Abmeldung:
Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung gilt der 30.10.13. Die Abmeldung kann selbständig über UNIVIS durchgeführt werden oder dem Kursleiter schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls wird die LV mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die während des Semesters gegeben werden.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die während des Semesters gegeben werden.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.12.2021 00:17