090051 UE Neugriechisch I (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Tutorium: FR wtl von 10.03.2017 bis 23.06.2017 15.00-16.00 Uhr
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Herr Daras
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Herr Daras
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.02.2017 06:00 bis Mo 27.02.2017 23:59
- Anmeldung von Mo 20.03.2017 06:00 bis Mi 22.03.2017 23:59
- Abmeldung bis Fr 31.03.2017 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Eleni Papargyriou
- Georg Daras (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 06.03. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 10.03. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 17.03. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 20.03. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 24.03. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 27.03. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 31.03. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 03.04. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 07.04. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 24.04. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 28.04. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 05.05. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 08.05. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 12.05. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 15.05. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 19.05. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 22.05. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 26.05. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 29.05. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 02.06. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 09.06. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 12.06. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 16.06. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 19.06. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 23.06. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 26.06. 09:00 - 10:30 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Freitag 30.06. 13:15 - 14:45 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlich, keine Hilfsmittel erlaubt!
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 3, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 4) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 3, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 4) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.17 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.17 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Prüfungsstoff
7 Kapitel aus dem Lehrbuch, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Literatur
"Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch, Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18