Universität Wien

090057 UE Neugriechisch I (2015S)

5.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Begleitendes Tutorium : MO wtl ab 16.03.2015 10.00 - 11.00 Ort: Hörsaal des Inst. für Byzantinistik und Neogräzistik, Postgasse 7/1/3, 1010 Wien
Tutorin: Olympia Tzortzi

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 05.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 10.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Dienstag 17.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 24.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 26.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 14.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 16.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 21.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 28.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 05.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 07.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 12.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Dienstag 19.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 21.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Donnerstag 28.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 02.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Dienstag 09.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 11.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 16.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 18.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 23.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Donnerstag 25.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag 30.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche "Hausarbeiten", die im Skriptum beinhaltet sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsmodalitäten: Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.

Benotungsmodalitäten:

4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und
den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum. Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.

1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum. Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters

Anmerkungen: 1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.14 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:31