Universität Wien

090058 UE Lateinische Grammatik I (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 02.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 09.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 16.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 30.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 06.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 13.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 20.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 27.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 04.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 11.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 08.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 15.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 22.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 29.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel dieser Übung ist das Verständnis von Grundstrukturen der (klassischen) lateinischen Grammatik und Syntax sowie das Erlangen der Fähigkeit zur aktiven Anwendung derselben unter Berücksichtigung der Kenntnis des epochentypischen Vokabulars (s. Vorbereitungstext). Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der richtigen Anwendung der syntaktischen Konstruktionen bei der Übersetzung eines deutschen Texts in Lateinische, sowohl gemeinsam in der LV als auch im Selbststudium mittels Hausübungen.

Folgende Kapitel werden behandelt (Paragraphenzählung basierend auf der Rubenbauer-Hofmann-Grammatik):
Infinitiv, AcI, NcI (RH §§ 163–172)
Supinum (RH § 173)
Partizipialkonstruktionen (RH §§ 177–181)
Genus, Tempus und Modus des Verbs (RH §§ 205–218)
Aussagesätze und einfache Fragesätze (RH §§ 219–222)
Satzreihen (RH §§ 223–225)
Tempora in Nebensätzen (RH §§ 228–231)
Indirekte Fragesätze (RH §§ 232–233)
Finalsätze, Konsekutivsätze, quin-Sätze (RH §§ 234–239)
Indikativische Relativsätze (RH §§ 240–241; 243)
Kausalsätze (RH §§ 250–252)
cum-Sätze (RH §§ 253–254)
si-Sätze (RH §§ 259, 261)

Vorbereitungstext (Grundlage für lateinische Vokabeln und Phrasen): Caesar, De bello Gallico 1.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Maßgeblich für die Gesamtnote sind die Zwischen- sowie die Endklausur (s.u.). Dabei sind zusammenhängende deutsche Texte ins Lateinische zu übersetzen, ohne jegliche Hilfsmittel wie Wörterbuch oder Grammatik-Lehrbuch. Die Texte werden etwa 220-250 deutsche Wörter umfassen und die lateinische Übersetzung wird mittels Negativkorrektur bewertet werden (negativ ab 13 schweren Fehlern = Auslassungen oder Konstruktionsfehler ausgehend von den Regeln des klassischen Lateins). Bonuspunkte werden nicht vergeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Vorausgesetzt werden die Inhalte der VO „Grundlagen der Grammatik“, d.h. die Beherrschung der Formenlehre (RH §§ 1–108, 182–204) sowie eines aktiven Grundwortschatzes der lateinischen Sprache. Von einer Teilnahme an der UE ohne vorausgegangener Absolvierung der „Grundlagen“ wird ausdrücklich abgeraten.
Weiters besteht in der UE Anwesenheitspflicht im Präsenzbetrieb, mehr als zwei Abwesenheiten sind grundsätzlich unzulässig. Darüber hinaus gehende Abwesenheiten werde nur bei Vorlage eines Absonderungsbescheids oder eines ärztlichen Attests entschuldigt.

Die Benotung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
o Mitarbeit (pünktliche und vollständige Erledigung der Hausübungen sowie mündliche Beteiligung in der LV) = 10% der
Gesamtnote
o Zwischenklausur = 40% der Gesamtnote
o Endklausur = 50% der Gesamtnote (d.h.: negative Endklausur = negative Gesamtnote)
o (Nachklausur – bei negativer Endklausur oder entschuldigtem Versäumen derselben)

Prüfungsstoff

Der Stoff der Endklausur umfasst die oben gelisteten Inhalte der Grammatik, die Vokabeln und Phrasen des Vorbereitungstextes sowie die Inhalte der VO „Grundlagen der Grammatik“, d.h. die Beherrschung der Formenlehre (RH §§ 1–108, 182–204) und eines aktiven Grundwortschatzes der lateinischen Sprache.

Literatur

1) Essentielle Hilfsmittel
o „Rubenbauer/Hofmann“ bzw. „RH“ = Hans Rubenbauer / Johann B. Hofmann, Lateinische Grammatik. Neubearbeitet von R. Heine, Bamberg 1995.
o Vorbereitungstext (s. „LV-Inhalt“) – wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.
o Beliebiger Grundwortschatz (z.B. Vischer, Langenscheidt, Klett, …)

2) Weitere Hilfsmittel
o Karl Ernst Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, Hannover 1913/1918 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1913.
o Karl Ernst Georges, Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch, Hannover/Leipzig 1910 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1910.
o „Neuer Menge“ bzw. „Burkhard/Schauer“ oder „BS“ = Thorsten Burkard / Markus Schauer, Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik. Begründet von Hermann Menge, Darmstadt 2012.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 10.09.2024 12:05