Universität Wien

090062 UE Lateinische Grammatik III (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Endklausur wird am 1. 2., ab 8:00 Uhr im Hörsaal 33 (Achtung, nicht Hörsaal 3!) stattfinden.

Die Nachklausur wird am 26. 2., ab 16:45 Uhr im Hörsaal 21 abgehalten.

  • Donnerstag 05.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 12.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 19.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 09.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 16.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 23.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 30.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 07.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 14.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 11.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 18.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Donnerstag 25.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser Übung soll die aktive Beherrschung der lateinischen Sprache weiter ausgebaut werden. Dazu werden deutsche Sätze und Texte gemeinsam und zuhause ins Lateinische übersetzt. Parallel sollen Kapitel aus Caesars Bellum Gallicum (6,29-44; 7,1-9) selbstständig durchgearbeitet und die darin vorkommenden Vokabeln und Phrasen gelernt werden, da sie die inhaltliche und sprachliche Grundlage für die Hausübungen und die Klausuren liefern.
Schwerpunktmäßig behandelt werden neben der Wiederholung und Festigung wesentlicher Inhalte der früheren Kurse (s. unten Mindestanforderungen) folgende Themen (RH = Rubenbauer / Hofmann):
• Relativsätze komplexerer Art, relativer Anschluss und relative Verschränkung (RH §§ 242-245)
• Komparativsätze (RH §§ 246-248)
• quod-Sätze (RH §§ 249-250)
• Details zur consecutio temporum in konjunktivischen Nebensätzen (RH §§ 229-230)
• Konzessivsätze (RH § 263)
• Reale, potentiale und irreale Konditionalperioden in der Abhängigkeit (RH § 260), irreale Indikative in Konditionalperioden und der Abhängigkeit
• Oratio obliqua (RH § 264)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zur Mitarbeit zählen die pünktliche und vollständige Erledigung der Hausübungen sowie die mündliche Beteiligung. Hinzu kommen eine Zwischenklausur (7. Dezember) und eine Abschlussklausur (1. Februar). Im Fall einer negativen Beurteilung der Abschlussklausur oder eines Versäumens derselben besteht darüber hinaus die Möglichkeit, an der Nachklausur (Ende Februar) teilzunehmen.
Bei den Klausuren sind grundsätzlich keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Die Klausuren werden mit einer Negativkorrektur bewertet (ab 13 schweren Fehlern negativ). Es zählen schwere Fehler, d. h. Fehler oder Auslassungen, die den Regeln des klassischen Lateins nicht entsprechen. Bonuspunkte o. dgl. sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Mindestanforderung besteht in einem Abschluss der Grammatik II, da eine ausreichend gute lateinische Sprachbeherrschung notwendig ist: Achtung! Ohne diesen positiven Abschluss dürfen Sie nicht teilnehmen.

Eine andere Mindestanforderung ist die Teilnahme am Kurs. Es herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, wenn die LV im Präsenzbetrieb stattfindet. Sollte die LV aufgrund der Infektionszahlen teilweise digital abgehalten werden müssen, ist auch die digitale synchrone Teilnahme (mit Kamera und Ton) für alle verpflichtend. Mehr als zwei Abwesenheiten sind in jedem Fall unzulässig. Weitere Abwesenheiten werden ausschließlich aufgrund von Krankheit, und zwar bei Vorlage eines Absonderungsbescheids oder eines ärztlichen Attests entschuldigt.

Inhaltlich vorausgesetzt werden neben der Beherrschung der Formenlehre und eines aktiven Grundwortschatzes die den vorangehenden drei Kursen (Grundlagen der Grammatik, Grammatik I und II) zugrundeliegenden Inhalte, als da sind:
• Grundlagen der Grammatik: Nomen, Pronomina, Verben etc. (RH §§ 1-104), Kongruenz (RH §§ 105-108), Gebrauch der Pronomina (RH §§ 191-204)
• Grammatik I: Infinitiv, AcI, NcI (RH §§ 163-173); Partizipialkonstruktionen (RH §§ 177-181); Syntax: einfacher Satz – Tempora, Modi etc., Satzgefüge – consecutio temporum, indirekte Fragesätze, Finalsätze, Konsekutivsätze, quin-Sätze, indikativische Relativsätze (RH §§ 205-241); Kausalsätze (RH §§ 249-252); cum-Sätze (RH §§ 253-254); indikativische Konditional-Sätze (RH § 259)
• Grammatik II: Satzergänzung durch Attribut und Apposition (RH §§109-111); Kasuslehre (RH §§ 112-161); Gerundium / Gerundivum (RH §§ 174-176); Temporalsätze (RH §§ 255-258); Kalender (RH § 276).

Die Note setzt sich aus den oben erwähnten Leistungen im folgenden Verhältnis zusammen: Hausübungen (und aktive Teilnahme): 10 %, Zwischenklausur: 40 %, Schlussklausur: 50 %.
Die Schlussklausur muss für ein Bestehen des Kurses positiv absolviert werden. Jene, die unter diesen Bedingungen bei Semesterschluss negativ zu beurteilen wären, dürfen an einer Nachklausur teilnehmen, die in der Berechnung der Gesamtnote die Schlussklausur ersetzt.

Prüfungsstoff

Obengenannte Inhalte der Grammatik, Vokabeln und Phrasen des Vorbereitungstextes, Grundwortschatz und Stammenformen des RH (§§ 80-104).

Literatur

1) Wichtige Hilfsmittel
• H. Rubenbauer / J.B. Hofmann. Lateinische Grammatik. München / Bamberg 1995.
• H. Menge. Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik. Völlig neu bearbeitet von Th. Burkard u. M. Schauer. Darmstadt 2012 (online verfügbar unter https://ubdata.univie.ac.at/AC16085589)
• Vorbereitungstext: Caesar, Bellum Gallicum (wird zur Verfügung gestellt) auf der Grundlage von C. Iulii Caesaris Commentarii rerum gestarum : 1 : Bellum Gallicum. ed. Otto Seel. Lipsiae 1977.
• Langenscheidt Grund- und Aufbauwortschatz Latein, München 2015.
2) Weitere Hilfsmittel
• G. Bloch, Lernvokabular zu Caesars Bellum Gallicum. Stuttgart 2006.
• K. E. Georges. Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch http://www.zeno.org/georges-1913
• K.E. Georges. Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch.
http://www.zeno.org/Georges-1910
• R. Kühner. Ausführliche Grammatik der lateinischen Sprache. Teil II: Satzlehre. Neu bearbeitet von C. Stegmann. 2 Bde. Hannover 1914, Darmstadt 1976 mit Zusätzen und Berichtigungen von A. Thierfelder. Neudruck Darmstadt 1997.
• C. Meissner / C. Meckelnborg. Lateinische Phraseologie. Darmstadt 2015
• H. Menge. Lateinische Synonymik. Heidelberg 2010.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 26.01.2024 13:45