090071 UE Neugriechisch I (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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STEOP
Parallel zur UE wird von Hr. Brigkos ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Donnerstag 10:00-11:00 (Beginn: 14.3.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
Zeit: Donnerstag 10:00-11:00 (Beginn: 14.3.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 06.02.2019 06:00 bis Mi 27.02.2019 23:59
- Anmeldung von Di 26.03.2019 06:00 bis Fr 29.03.2019 14:00
- Abmeldung bis Fr 29.03.2019 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
04.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
07.03.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
11.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
14.03.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
18.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
21.03.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
25.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
28.03.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
01.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
04.04.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
08.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
11.04.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
06.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
09.05.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
13.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
16.05.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
20.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
23.05.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Freitag
24.05.
09:00 - 10:30
(Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05)
Montag
27.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
03.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
06.06.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
13.06.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
17.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag
24.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag
27.06.
08:00 - 09:30
Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 1-7 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.
Literatur
Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18