Universität Wien

090071 UE Neugriechisch I (2019S)

5.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

Parallel zur UE wird von Hr. Brigkos ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Donnerstag 10:00-11:00 (Beginn: 14.3.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 04.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 07.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 11.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 14.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 18.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 21.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 25.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 28.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 01.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 04.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 08.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 11.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 06.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 09.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 13.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 16.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 20.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 23.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Freitag 24.05. 09:00 - 10:30 (Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05)
Montag 27.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 03.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 06.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 13.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 17.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Montag 24.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Donnerstag 27.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.

Prüfungsstoff

Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 1-7 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.

Literatur

Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18