090075 UE Neugriechisch I (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Tutorium: MO wtl von 07.03.2016 bis 30.06.2016 13.00-14.00
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Hudler, Angelika
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Hudler, Angelika
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.02.2016 06:00 bis So 28.02.2016 23:59
- Anmeldung von Mo 14.03.2016 06:00 bis Di 15.03.2016 23:59
- Abmeldung bis Do 31.03.2016 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 07.03. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 10.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 14.03. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 17.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 04.04. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 07.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 11.04. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 14.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 18.04. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 21.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 25.04. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 28.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 02.05. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 09.05. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 12.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Donnerstag 19.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 23.05. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Montag 30.05. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 02.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 06.06. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 09.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 13.06. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 16.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 20.06. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 23.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 27.06. 08:45 - 10:15 (Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
- Donnerstag 30.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlich, keine Hilfsmittel erlaubt!Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.16 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.16 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Prüfungsstoff
7 Kapitel aus dem Lehrbuch, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Literatur
"Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch, Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18