090075 UE Neugriechisch I (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Tutorium: MO wtl von 07.03.2016 bis 30.06.2016 13.00-14.00
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Hudler, Angelika
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Hudler, Angelika
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.02.2016 06:00 bis So 28.02.2016 23:59
- Anmeldung von Mo 14.03.2016 06:00 bis Di 15.03.2016 23:59
- Abmeldung bis Do 31.03.2016 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
07.03.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
10.03.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
14.03.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
17.03.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
04.04.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
07.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
11.04.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
14.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
18.04.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
21.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
25.04.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
28.04.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
02.05.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
09.05.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
12.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Donnerstag
19.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
23.05.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
30.05.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
02.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
06.06.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
09.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
13.06.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
16.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
20.06.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
23.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Montag
27.06.
08:45 - 10:15
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Donnerstag
30.06.
09:45 - 11:15
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlich, keine Hilfsmittel erlaubt!Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.16 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des SemestersAnmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.16 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Prüfungsstoff
7 Kapitel aus dem Lehrbuch, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Literatur
"Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch, Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18