090086 UE Neugriechisch III (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Parallel zur UE wird von Hr. Georg Daras ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Mittwoch 10:00-11:00
Ort: Online
Zeit: Mittwoch 10:00-11:00
Ort: Online
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 26.08.2020 06:00 bis Mo 21.09.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 19.10.2020 06:00 bis Do 22.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Fr 30.10.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 05.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 07.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 12.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 14.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 19.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 21.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 28.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 04.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 09.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 11.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 16.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 18.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 23.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 25.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 30.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 02.12. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 07.12. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 09.12. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 14.12. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 16.12. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 11.01. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 13.01. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 18.01. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 20.01. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Montag 25.01. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
- Mittwoch 27.01. 11:30 - 13:00 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Struktur und Inhalt der LVA: Dritter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind. Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche "Hausarbeiten", die während des Semesters gegeben werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsmodalitäten: Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorrausetzung: Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch II" oder entsprechende Sprachkenntnisse.Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 17.11.2020 16:28