090094 UE Lateinische Grammatik I (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 06:00 bis Mi 26.02.2025 23:59
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 23:59
Details
max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 05.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 19.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 26.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 02.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 09.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- N Mittwoch 30.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 07.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 14.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 21.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 28.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 04.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 11.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 18.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
- Mittwoch 25.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Maßgeblich für die Gesamtnote sind die Mitarbeit, die Zwischen- sowie die Endklausur (s.u.). Die Klausuren werden jeweils in zwei Teile geteilt sein:
Teil 1 umfasst dabei die Überprüfung der Fähigkeiten zur aktiven Anwendung der Lerninhalte, indem ein zusammenhängender deutscher Text ins Lateinische zu übersetzen ist, ohne Hilfsmittel wie Wörterbuch oder Grammatik-Lehrbuch. Die Texte werden etwa 110-130 deutsche Wörter umfassen und die lateinische Übersetzung wird mittels Negativkorrektur und Punktesystem bewertet werden (nähere Informationen folgen).
Teil 2 soll das Verständnis grammatischer und syntaktischer Phänomene sowie die Fähigkeit zur Erklärung derselben überprüfen. Dafür werden z.B. relevante lateinische Sätze und Textstellen vorgelegt, die in Folge hinsichtlich dieser Aspekte zu analysieren sind. Auch hier wird mittels eines Punktesystems bewertet werden (nähere Informationen folgen).
Für eine positive Klausurnote müssen beide Teile positiv absolviert werden. Bonuspunkte werden nicht vergeben.
Teil 1 umfasst dabei die Überprüfung der Fähigkeiten zur aktiven Anwendung der Lerninhalte, indem ein zusammenhängender deutscher Text ins Lateinische zu übersetzen ist, ohne Hilfsmittel wie Wörterbuch oder Grammatik-Lehrbuch. Die Texte werden etwa 110-130 deutsche Wörter umfassen und die lateinische Übersetzung wird mittels Negativkorrektur und Punktesystem bewertet werden (nähere Informationen folgen).
Teil 2 soll das Verständnis grammatischer und syntaktischer Phänomene sowie die Fähigkeit zur Erklärung derselben überprüfen. Dafür werden z.B. relevante lateinische Sätze und Textstellen vorgelegt, die in Folge hinsichtlich dieser Aspekte zu analysieren sind. Auch hier wird mittels eines Punktesystems bewertet werden (nähere Informationen folgen).
Für eine positive Klausurnote müssen beide Teile positiv absolviert werden. Bonuspunkte werden nicht vergeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorausgesetzt werden die Inhalte der VO „Grundlagen der Grammatik“, d.h. die Beherrschung der Formenlehre (RH §§ 1–108, 182–204) sowie eines aktiven Grundwortschatzes der lateinischen Sprache. Von einer Teilnahme an der UE ohne vorausgegangener Absolvierung der „Grundlagen“ wird ausdrücklich abgeraten.
Weiters besteht in der UE Anwesenheitspflicht im Präsenzbetrieb, mehr als zwei Abwesenheiten sind grundsätzlich unzulässig. Darüber hinaus gehende Abwesenheiten werde nur bei Vorlage eines Absonderungsbescheids, eines ärztlichen Attests o. Ä. entschuldigt.Die Benotung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
o Mitarbeit (pünktliche und vollständige Erledigung der Hausübungen sowie mündliche Beteiligung in der LV) = 30% der Gesamtnote.
o Zwischenklausur = 30% der Gesamtnote.
o Endklausur (Wichtig: negative Endklausur = negative Gesamtnote!) = 40% der Gesamtnote.
o (Evt. Nachklausur – nur bei negativer oder entschuldigt versäumter Endklausur nach positiver Zwischenklausur!)
Weiters besteht in der UE Anwesenheitspflicht im Präsenzbetrieb, mehr als zwei Abwesenheiten sind grundsätzlich unzulässig. Darüber hinaus gehende Abwesenheiten werde nur bei Vorlage eines Absonderungsbescheids, eines ärztlichen Attests o. Ä. entschuldigt.Die Benotung setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
o Mitarbeit (pünktliche und vollständige Erledigung der Hausübungen sowie mündliche Beteiligung in der LV) = 30% der Gesamtnote.
o Zwischenklausur = 30% der Gesamtnote.
o Endklausur (Wichtig: negative Endklausur = negative Gesamtnote!) = 40% der Gesamtnote.
o (Evt. Nachklausur – nur bei negativer oder entschuldigt versäumter Endklausur nach positiver Zwischenklausur!)
Prüfungsstoff
Der Stoff der Endklausur umfasst die oben gelisteten Inhalte der Grammatik, die Vokabeln und Phrasen des Vorbereitungstextes sowie die Inhalte der VO „Grundlagen der Grammatik“, d.h. die Beherrschung der Formenlehre (RH §§ 1–108, 182–204) und eines aktiven Grundwortschatzes der lateinischen Sprache.
Literatur
1) Essentielle Hilfsmittel
o „Rubenbauer/Hofmann“ bzw. „RH“ = Hans Rubenbauer / Johann B. Hofmann, Lateinische Grammatik. Neubearbeitet von R. Heine, Bamberg 1995.
o Vorbereitungstext (s. „LV-Inhalt“) – wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.
o Beliebiger Grundwortschatz (z.B. Vischer, Langenscheidt, Klett, …)2) Weitere Hilfsmittel
o Karl Ernst Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, Hannover 1913/1918 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1913.
o Karl Ernst Georges, Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch, Hannover/Leipzig 1910 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1910.
o „Neuer Menge“ bzw. „Burkhard/Schauer“ oder „BS“ = Thorsten Burkard / Markus Schauer, Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik. Begründet von Hermann Menge, Darmstadt 2012.
o „Rubenbauer/Hofmann“ bzw. „RH“ = Hans Rubenbauer / Johann B. Hofmann, Lateinische Grammatik. Neubearbeitet von R. Heine, Bamberg 1995.
o Vorbereitungstext (s. „LV-Inhalt“) – wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.
o Beliebiger Grundwortschatz (z.B. Vischer, Langenscheidt, Klett, …)2) Weitere Hilfsmittel
o Karl Ernst Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, Hannover 1913/1918 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1913.
o Karl Ernst Georges, Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch, Hannover/Leipzig 1910 – online unter http://www.zeno.org/Georges-1910.
o „Neuer Menge“ bzw. „Burkhard/Schauer“ oder „BS“ = Thorsten Burkard / Markus Schauer, Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik. Begründet von Hermann Menge, Darmstadt 2012.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 27.02.2025 10:46
Infinitiv, AcI, NcI (RH §§ 163–172)
Supinum (RH § 173)
Partizipialkonstruktionen (RH §§ 177–181)
Genus, Tempus und Modus des Verbs (RH §§ 205–218)
Aussagesätze und einfache Fragesätze (RH §§ 219–222)
Satzreihen (RH §§ 223–225)
Tempora in Nebensätzen (RH §§ 228–231)
Indirekte Fragesätze (RH §§ 232–233)
Finalsätze, Konsekutivsätze, quin-Sätze (RH §§ 234–239)
Indikativische Relativsätze (RH §§ 240–241; 243)
Kausalsätze (RH §§ 250–252)
cum-Sätze (RH §§ 253–254)
si-Sätze (RH §§ 259, 261)Vorbereitungstext (Grundlage für lateinische Vokabeln und Phrasen): Caesar, De bello Gallico 2+3.