Universität Wien

140168 UE Türkische Konversation III (2019W)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzungen: TU-2
Voraussetzungen im BA-NEU ab WS 17/18: STEOP und TU-2

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 38 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 10.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 17.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 24.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 31.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 07.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 14.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 21.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 28.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 05.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 12.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 09.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 16.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 23.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01
  • Donnerstag 30.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum Turcica/H UniCampus Hof 1 1F-O1-01

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist die korrekte Anwendung der behandelten türkischen Grammatik in alltäglichen Gesprächssituationen. Überdies werden Fortschritte der Studierenden im Hör- und Leseverständnis sowie in der korrekten schriftlichen Wiedergabe der türkischen Sprache angestrebt. Ein zusätzliches Studienziel ist der Ausbau des Wortschatzes.
In der LV werden grammatikalische Themen des Türkischen anhand von Konversationsübungen, Hörübungen, Übungs- und Textbeispielen eingeübt. Die Auswahl der Themen richtet sich nach dem Stoff, der in der LV „140164 VO Türkische Grammatik III (2018W)“ durchgenommen wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die LV hat prüfungsimmanenten Charakter. Regelmäßiger Besuch der LV und das Erbringen von Leistungen im Unterricht (Mitarbeit, Vorbereitung der Hausübungen, 2 kurze schriftliche Zwischentests) sind die Voraussetzungen für einen Abschluss. Die Note ergibt sich aus der Beurteilung der im Unterricht erbrachten Leistungen sowie der Beurteilung der Leistungen, die schriftlich erbracht wurden und von denen mehrere pro Semester abgesammelt werden (Hausübungen & Zwischentests). Es besteht Anwesenheitspflicht (dreimaliges Fehlen ist gestattet).
Wörterbücher können während der LV verwendet werden, nicht jedoch bei den 2 kurzen schriftlichen Zwischentests.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Leistungen und deren positive Beurteilung. Einhaltung der Anwesenheitspflicht (dreimaliges Fehlen ist gestattet).
Im Unterricht erbrachte Leistungen (Mitarbeit, Vorbereitung der Übungen): 50% der Note.
Schriftlich erbrachte Leistungen, die abgesammelt und beurteilt werden (2 kurze Zwischentests, Hausübungen): 50% der Note.

Prüfungsstoff

Da die LV prüfungsimmanenten Charakter hat, wird es am Ende des Semesters keine Prüfung geben, bei der der gesamte Stoff abgefragt wird. Der Prüfungsstoff der 2 kurzen schriftlichen Zwischentests während des Semesters sind jeweils jene grammatikalischen Themen, die in den Unterrichtseinheiten davor (seit Beginn des Semesters respektive seit dem letzten Zwischentest) in der LV eingeübt wurden.

Literatur

Von der LV-Leiterin zusammengestelltes Material (Übungsbeispiele, Texte etc.), das via Moodle zugänglich gemacht wird. Weiterführende Literatur wird ebenfalls über Moodle bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

TU-3
PM 02.2B

Letzte Änderung: Sa 06.04.2024 00:14