Universität Wien

140306 PS Die Mahayana-Philosophie im tantrischen Buddhismus der Mahasiddhas (2013W)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 36 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 08.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 15.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 22.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 29.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 05.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 12.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 19.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 26.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 03.12. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 10.12. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 17.12. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 07.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 14.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 21.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25
Dienstag 28.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 1 ISTB UniCampus Hof 2 2B-O1-25

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die letzte Phase des Buddhismus in Indien zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass das monastische Establishment immer mehr dazu bereit war, Elemente des Vajrayana aus dem Milieu der Mahasiddhas zu akzeptieren. Grundlage dafür war das Bestreben der Mahasiddhas zu zeigen, dass sich ihre tantrischen Lehren gut mit der Philosophie des Mahayana-Buddhismus verbinden ließen. Mit ihrem Anspruch, durch die Mittel des Tantra einen privilegierten direkten Zugang zur wahren Natur der Dinge zu haben, versuchten sie den Darstellungen der Realität im Yogacara, Tathagatagarbha und Madhyamaka eine neue Autorität zu verleihen. Von großem Interesse sind dabei auch Bestrebungen, die Belehrungen des dritten dharmacakra (d.i., die des Yogacara und Tathagatagarbha) gleichberechtigt als Aussagen mit definitiver Bedeutung darzustellen.

Es wird erwartet, ein Referat zu halten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Siehe Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis unter stb.univie.ac.at

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA10

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35