Universität Wien

140330 VO+UE T I - Was darf/kann/soll (k)ein Flüchtling sein? (2012S)

Gesellschaftliche Konstitutionsprozesse im Praxisfeld Flucht und Asyl aus interdisziplinärer Perspektive

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 19.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 26.03. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 16.04. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 30.04. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 14.05. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 11.06. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Montag 25.06. 16:00 - 19:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die angebotene Lehrveranstaltung will sozialwissenschaftliche Perspektiven auf die Querschnittsmaterie Flucht und Asyl aufgreifen und zur Dekonstruktion des Dispositivs "Asyl" im Kontext von Österreich anregen. Ausgehend vom Flüchtlingsbegriff der GFK und der frühen Flüchtlingspolitik Österreichs, soll zunächst der Paradigmenwechsel vom "Flüchtling" zum "Asylwerber" herangezogen werden, um gesellschaftliche Zuschreibungsprozesse zu untersuchen: Durch rechtliche, soziale und mediale Praktiken und Diskurse werden Klassifizierungen und Kategorisierungen vorgenommen, die das festschreiben, was (k)ein Flüchtling ist, sein darf oder kann. Diese Zuschreibungen stehen natürlich in engem Zusammenhang zu anderen vorherrschenden Konzepten, wie dem der Nation oder des "Fremden" und bedingen sich gegenseitig. Gleichzeitig entstehen und verändern sich die vorherrschenden Bedeutungen in einem dynamischen System, in dem unterschiedliche Zuschreibungen miteinander konkurrieren: Gesetzlich Festgeschriebenes kann im Gegensatz zur Verfahrenspraxis stehen; mediale und gesellschaftliche Diskurse werden nicht nur durch perpetuierte Bedeutungen der Politik und Ministerien sondern auch durch Zurufe zivilgesellschaftlicher AkteurInnen beeinflusst. Der "kriminelle, asylmissbrauchende Mann aus Nigeria" steht so als ein Typus neben der "bestens integrierten kosovarischen Familie", wobei eigene Positionierungen von Flüchtlingen in Österreich oft ungefragt bleiben.

Im Rahmen der Lehrveranstaltung sollen - nach einer kurzen Einführung in den Bereich Asyl und Flucht - v.a. folgende Bereiche und AkteurInnen behandelt werden: Gesetzlicher Rahmen; asylrechtliche Praxis; strukturelle Rahmenbedingungen (v.a. Grundversorgung und Soziale Arbeit); Medien und öffentliche Diskurse; zivilgesellschaftliche AkteurInnen und Praxis;

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilt wird anhand folgender Kritierien:
Lektüre der Texte zu den jeweiligen Einheiten; Mitarbeit; laufende Abgabe von Kurztexten, Interviewdurchführung in der Gruppe inkl. Kurzpräsentation

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Lehrveranstaltung zielt darauf ab, Praktiken und Diskurse in Zusammenhang mit Flucht und Asyl als System zu diskutieren und zu überlegen, welche Kategorisierungen und Zuschreibungen in welchen Bereichen vorherrschen und wie diese zu anderen Konzepten in Verbindung stehen. Konsequenzen und Folgen unterschiedlicher Zuschreibungen und Festsetzungen sollen gemeinsam thematisiert werden.

Prüfungsstoff

Die Lehrveranstaltung arbeitet mit drei Säulen: das gemeinsame Lesen, Erarbeiten und Diskutieren von Texten; Analyse konkreter Dokumente und Diskurse (Gesetzestexte, Interviews etc.); Diskussion mit Gästen aus der Praxis

Literatur

Wird in der ersten Einheit bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

T I;

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35