Universität Wien

140332 UE PFA - Grundlagen der Entwicklungsplanung (2016S)

Projektplanung mit Menschenrechtsperspektive

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 15.03. 10:00 - 16:00 Seminarraum SG3 Gender-Studies, Sensengasse 3, Bauteil 1
Mittwoch 16.03. 10:00 - 16:00 Seminarraum SG3 Gender-Studies, Sensengasse 3, Bauteil 1
Freitag 24.06. 11:30 - 17:30 Seminarraum SG3 Gender-Studies, Sensengasse 3, Bauteil 1
Samstag 25.06. 10:00 - 14:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist:
1. die Studierenden mit den wichtigsten aktuellen Konzepten und Methoden der EZA-Projektplanung vertraut zu machen
2. die Studierenden zu befähigen, die Prinzipien der Menschenrechte in den Planungsprozess eines Entwicklungsprojekts systematisch einzubeziehen
Es werden grundlegende Elemente des Projektplanungsprozesses nach einem aktuell viel angewendeten Ansatz in der internationalen EZA (Managing for Development Results) diskutiert. Nebst Schlüsseldefinitionen, Prinzipien und unterschiedlicher Methoden der Projektplanung soll besonderes Augenmerk auf die grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte gelegt werden, die in einem Entwicklungsprojekt berücksichtigt werden können (Schlüsselbegriffe sind hier: inclusion, equity, empowerment, participation, no discrimination, respect oh human dignity, acountability, transparency, adequate responses, lack of adverse effects, consensus orientation), . Die Projektdesigns von staatlichen Institutionen, UN-Organisationen und NGO, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung von Ernährungssicherheit werden mit Blick auf die Berücksichtigung dieser Menschenrechtsprinzipien analysiert. Der regionale Fokus liegt auf Zentralamerika.
Die LV ist in zwei Teile gegliedert:
1. Vorlesungsteil, in dem die wichtigsten Konzepte und Methoden der Entwicklungsplanung, sowie Prinzipien der Menschenrechte und des good governance vorgestellt werden;
2. Präsentations- und Referatsteil (eventuell geblockt), in dem die Studierenden in Kleingruppen (bis zu fünf Personen) ein Projektdesign hinsichtlich der Anwendung der Menschenrechts-Prinzipien analysieren. Spanischkenntnisse sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Teilnahme an allen LV (mindestens 80% Anwesenheit), Mitarbeit, Referat (in Kleingruppen) und zwei individuelle schriftliche Hausübungen zu den in der LV diskutierten und angewandten Themen (3-7 Seiten)

Prüfungsstoff

Literatur

1. UNDP, 2009: Handbook on Planning, Monitoring and Evaluating for Development Results
2. FAO, 2008: Methods to monitor the human right to adequate food
3. ADA, 2010: Handbuch Menschenrechte. Anleitung zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in der OEZA

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

PFA

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35