Universität Wien

140569 SE T IV - "Kolonialer" und "postkolonialer" Rechtspluralismus (2009S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Dienstag 9h-12h, teilgeblockt,
HS Schenkenstrasse 8-10/4, OG 1010 Wien
Beginn: 10.3.2009

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Fast alle Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas zeichnen sich durch Rechtspluralismus aus - durch Überlagerung und konkurrierende Geltung verschiedener Rechtskulturen.
Während das formell-staatliche Rechte meist seinen Ursprung in den Rechtsordnungen der ehemaligen Kolonialmächte hat, stehen diesem lokale "Gewohnheitsrechte" gegenüber, die nach wie vor das Alltagsleben vieler Menschen prägen. In der Lehrveranstaltung wird den kolonialzeitlichen Ursprüngen des Rechtspluralismus nachgegangen, welcher unter anderem instrumentalisiert wurde, um Gegensätze zwischen der "europäisierten" Bevölkerungselite und der Mehrheit der kolonial Beherrschten zu konstruieren und zu verfestigen.
Schliesslich soll aber auch gezeigt werden, welche emanzipatorische Bedeutung der Rückgriff auf autonome, "nicht-staatliche" Rechtsstrukturen im heutigen Lateinamerika und Afrika besitzen kann. An Hand von Fallbeispielen sollen Eigenheiten "traditionellen Rechts" und deren Unterschiede zu staatlichen Rechtssystemen erarbeitet werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Von studentischen Kleingruppen zu je 5 TeilnehmerInnen werden thematische Fallstudien erarbeitet und präsentiert. Besonderer Wert wird auf gelungene Präsentation und visuelle Aufbereitung des Inhalts gelegt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ganz allgemein soll die Relevanz rechtspluralistischer Verhältnisse für entwicklungspolitische Fragen verdeutlicht werden. Im besonderen soll die unterschiedliche Funktionalisierung von "traditionellem Rechte" in kolonialzeitlichen Verhältnissen und in der post-kolonialen Gegenwart erarbeitet werden.

Prüfungsstoff

In den ersten drei Doppelstunden wird vom Lehrveranstaltungsleiter eher im Stile einer Vorlesung eine Einführung in die Thematik geboten: Ein Überblick über konzeptuelle Grundlagen und Basisinformation über die gesetzlichen Grundlagen des Rechtspluralismus in verschiedenen Ländern des "Südens".
In der zweiten Semesterhälfte werden an insgesamt fünf Blockterminen zu je drei Stunden von kleinen Gruppen der Studierenden Fallanalysen präsentiert. Behandelt werden
1. Methodische Fragen der Analyse von Rechtspluralismus. Die "Adat-Rechtsschule" zu Indonesien.
2. Rechtpluralismus im kolonialzeitlichen Hispanoamerika
3. Rechtspluralismus im heutigen Lateinamerika
4. Rechtspluralismus im kolonialzeitlichen Afrika
5. Rechtpluralismus im gegenwärtigen Afrika.

Literatur

einige TeilnehmerInnen sollten gute Spanischlesekenntnisse einbringen können. Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

T IV

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35