140569 SE T IV - "Kolonialer" und "postkolonialer" Rechtspluralismus (2010S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 17.02.2010 08:00 bis Mi 24.02.2010 15:00
- Anmeldung von Fr 26.02.2010 10:00 bis Di 02.03.2010 15:45
- Abmeldung bis Do 01.04.2010 14:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 16.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 23.03. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 13.04. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 20.04. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 27.04. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 04.05. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 11.05. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 18.05. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 01.06. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 08.06. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 15.06. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 22.06. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 29.06. 09:00 - 12:00 Seminarraum SG2 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Von studentischen Kleingruppen zu je 5 TeilnehmerInnen werden thematische Fallstudien erarbeitet und präsentiert. Besonderer Wert wird auf gelungene Präsentation und visuelle Aufbereitung des Inhalts gelegt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ganz allgemein soll die Relevanz rechtspluralistischer Verhältnisse für entwicklungspolitische Fragen verdeutlicht werden. Im besonderen soll die unterschiedliche Funktionalisierung von "traditionellem Rechte" in kolonialzeitlichen Verhältnissen und in der post-kolonialen Gegenwart erarbeitet werden.
Prüfungsstoff
In den ersten drei Doppelstunden bietet der Lehrveranstaltungsleiter eher im Stile einer Vorlesung eine Einführung in die Thematik: Ein Überblick über konzeptuelle Grundlagen und Basisinformation über die gesetzlichen Grundlagen des Rechtspluralismus in verschiedenen Ländern des "Südens".
In der zweiten Semesterhälfte werden an insgesamt fünf Blockterminen zu je drei Stunden von kleinen Gruppen der Studierenden Fallanalysen präsentiert. Behandelt werden
1. Methodische Fragen und Konzepte zum Thema Rechtspluralismus. Die "Adat-Rechtsschule" zu Indonesien.
2. Rechtpluralismus im kolonialzeitlichen Hispanoamerika und im heutigen Lateinamerika
3. Rechtspluralismus im kolonialzeitlichen Afrika
4. Rechtpluralismus im gegenwärtigen Afrika.
5. Rechtspluralismus und Menschenrechte, Rechtpluralismus und genderspezifische Probleme.
In der zweiten Semesterhälfte werden an insgesamt fünf Blockterminen zu je drei Stunden von kleinen Gruppen der Studierenden Fallanalysen präsentiert. Behandelt werden
1. Methodische Fragen und Konzepte zum Thema Rechtspluralismus. Die "Adat-Rechtsschule" zu Indonesien.
2. Rechtpluralismus im kolonialzeitlichen Hispanoamerika und im heutigen Lateinamerika
3. Rechtspluralismus im kolonialzeitlichen Afrika
4. Rechtpluralismus im gegenwärtigen Afrika.
5. Rechtspluralismus und Menschenrechte, Rechtpluralismus und genderspezifische Probleme.
Literatur
einige TeilnehmerInnen sollten gute Spanischlesekenntnisse einbringen können
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
T IV
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35
Während das formell-staatliche Rechte meist seinen Ursprung in den Rechtsordnungen der ehemaligen Kolonialmächte hat, stehen diesem lokale "Gewohnheitsrechte" gegenüber, die nach wie vor das Alltagsleben vieler Menschen prägen. In der Lehrveranstaltung wird den kolonialzeitlichen Ursprüngen des Rechtspluralismus nachgegangen, welcher unter anderem instrumentalisiert wurde, um Gegensätze zwischen der "europäisierten" Bevölkerungselite und der Mehrheit der kolonial Beherrschten zu konstruieren und zu verfestigen.
Schliesslich soll aber auch gezeigt werden, welche emanzipatorische Bedeutung der Rückgriff auf autonome, "nicht-staatliche" Rechtsstrukturen im heutigen Lateinamerika und Afrika besitzen kann. Der Diskurs der neuen sozialen Bewegungen zum Thema Rechtspluralismus soll beleuchtet werden. An Hand von Fallbeispielen sollen Eigenheiten "traditionellen Rechts" und deren Unterschiede zu staatlichen Rechtssystemen erarbeitet werden.