150002 UE Das japanische Kino der 1960er Jahre (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mi 02.10.2019 11:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2019 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 04.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 11.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 25.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Samstag 30.11. 13:00 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Samstag 07.12. 13:00 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese LV ist für Studierende des Masterstudiengangs und für fortgeschrittene Studierende des Bachelorstudiengang. Japanischkenntnisse für den selbstständigen Umgang mit japanischen Originalquellen (filmische wie schriftliche Quellen) werden vorausgesetzt.ZIELE: Erwerb von Grundkenntnissen der japanischen Filmgeschichte; eigenständiges Erarbeiten einer Einzelpräsentation und schriftlichen Arbeit unter Verwendung von japanischen Originalquellen.INHALTE: Durch den einsetzenden Niedergang des japanischen Studiosystems und den dadurch verursachten Anstieg unabhängiger Produktionen, die dem japanischen Kino neue Wege und Möglichkeiten eröffneten, brachten die1960er Jahre einen radikalen Umbruch im japanischen Kino. In der LV sollen die wichtigsten Strömungen des japanischen Filmschaffens der 1960er Jahre im Spiel- und Dokumentarfilm genauer betrachtet und anhand zeitgenössischer Quellen der damalige Diskurs zum japanischen Film untersucht werden.MODUS: interaktive LV. In den LV-Einheiten im Oktober wird der gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Kontext sowie die filmhistorische Bedeutung des japanischen Kinos der 1960er Jahre vorgestellt und diskutiert, in den beiden Nachmittagsblöcken im November bzw. Dezember sollen die LV-Teilnehmer in Einzelreferaten ausgewählte Filme und Filmemacher analysieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung erfolgt kumulativ über alle geforderten Einzel- und Gruppenleistungen in E-Learning und Präsenzeinheiten: (*) Einzelreferate zu ausgewählten Filmen bzw. Filmemachern, (*) schriftliche Arbeit zum Referatsthema, (*) aktive Teilnahme an den Diskussionen in den Präsenzeinheiten.Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorausgesetzt werden Japanischkenntnisse für den selbstständigen Umgang mit japanischen Filmen ohne Untertitelung und japanischsprachigen Quellen.Für eine positive Beurteilung sind alle Teilleistungen zu erbringen.
Anwesenheit und aktive Mitarbeit an der LV (20%)
Mündliche Präsentation (40%)
Schriftliche Arbeit (40%)Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Anwesenheit und aktive Mitarbeit an der LV (20%)
Mündliche Präsentation (40%)
Schriftliche Arbeit (40%)Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Prüfungsstoff
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
altes Curriculum MA: M5, M9
neues Curriculum MA: M5
JBA M16, Modul Alternative Erweiterungen (für BA)
neues Curriculum MA: M5
JBA M16, Modul Alternative Erweiterungen (für BA)
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:20