150008 PS Japanologisches Proseminar I (Gruppe 3) (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 16.09.2021 09:00 bis Do 30.09.2021 10:00
- Abmeldung bis Fr 29.10.2021 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
MI 15:00 - 16:30 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links), Beginn: 6.10.2021
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
ACHTUNG! Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich (= max. 3 Fehlstunden). Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise zu erbringen in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage mit einer Gewichtung von 50 Prozent ist jedenfalls die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich (= max. 3 Fehlstunden). Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise zu erbringen in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage mit einer Gewichtung von 50 Prozent ist jedenfalls die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-62 % "4", 63-75 % "3", 76-88 % "2", 89-100 % "1").
Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %. Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Bestehen der LV jede einzelne Teilleistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.
Die Proseminararbeit wird entweder einzeln oder als Gruppenarbeit verfasst und auch als solche benotet. Die Hausübungen sind individuelle Leistungen.
Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %. Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Bestehen der LV jede einzelne Teilleistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.
Die Proseminararbeit wird entweder einzeln oder als Gruppenarbeit verfasst und auch als solche benotet. Die Hausübungen sind individuelle Leistungen.
Prüfungsstoff
Inhalt und Aufbau der Hausübungen und der Proseminararbeit orientiert sich am Thema des Proseminars, welches in der ersten Einheit im Detail mit den Studierenden ausgearbeitet wird.
Literatur
Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform (Moodle) bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M13.1
Letzte Änderung: Mi 15.09.2021 10:08
Das Proseminar I (Gruppe 3) wird unter Einhaltung der zur gegebenen Zeit gültigen CoViD-19 Schutzmaßnahmen vor Ort abgehalten. Bei vor-Ort-Unterricht muss jede/r Studierende einen gültigen 3G-Nachweis erbringen (getestet, geimpft oder genesen). Kann keines der 3G nachgewiesen werden, darf die/der Studierende nicht vor Ort teilnehmen und die betreffende Einheit zählt als Fehlstunde. Die Kontrolle erfolgt am Eingang des Institutes durch die Lehrveranstaltungsleitung.
Sollte ein Unterricht vor Ort unter den bestehenden Bedingungen nicht möglich sein, kann jeder Zeit auf reinen online-Unterricht umgestellt werden. Es wird erwartet, dass alle Studierenden die nötigen technischen Mittel (Computer, Webcam und Mikrofon) zur Verfügung haben, um nahtlos das Unterrichtsformat wechseln zu können.
Das Proseminar I dient der Vertiefung und Erweiterung der in der LV "Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie - Basis" erworbenen Wissensbestände und Fähigkeiten. Insbesondere wird den Teilnehmer/innen die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten einer innerhalb des Themenschwerpunkts gewählten Fragestellung sowie zum Präsentieren der Ergebnisse (mündlich und in Form einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit) vermittelt. Der Themenschwerpunkt der Gruppe 3 entstammt dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Japanforschung. Das Überthema der Gruppe 3 wird in der 1. Einheit bekanntgegeben.
Nach Abschluss des Proseminar I sollten die Studierenden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten haben:
* grundlegende bzw. systematische Recherchetechniken für die Suche nach Sekundärliteratur;
* Vertiefung und konkrete Anwendung der in Wiss. Arb. erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal-korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Textkritik, Recherchemöglichkeiten, Form- & Zitiervorschriften, Präsentationstechnik);
* die Erarbeitung des Forschungsstands;
* die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
* grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Struktur wissenschaftlicher Texte;
* Umsetzung der erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in sprachlich adäquater und kohärenter Weise;
* Kenntnis und Anwendung nicht-japanischsprachiger Hilfsmittel der Japanologie.
* Fähigkeit, konstruktives Peer-Feedback zu geben und auf Feedback adäquat zu reagieren.
Die einzelnen LV-Inhalte werden über gemeinsame Textarbeit erschlossen; Hintergrundinformationen werden von der LV-Leitung präsentiert. Die Studierenden halten Referate und wenden das im Unterricht Besprochene zuhause in Hausübungen an.