Universität Wien

150010 UE Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie - Basis (Gruppe 2) (2010S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 08.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 15.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 22.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 12.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 19.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 26.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 03.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 10.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 17.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 31.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 07.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 14.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 21.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Montag 28.06. 17:00 - 18:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhaltlich sollen die Teilnehmenden dieser LV dazu angeregt werden, ihr allgemeines Wissen über Japan zu erweitern und zu vertiefen. Es werden dafür verschiedene Aspekte der japanischen Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur behandelt. Sinn dessen ist aber der Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Methoden, Theorien und Techniken. Deshalb wird im Rahmen der LV besonders viel Wert auf Letzteres gelegt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

In die Note fließen hinein: Lesen der Fachtexte, Hausübungen zu den Texten über die e-Learning-Plattform, gruppenweise Themenbearbeitung (Dokumentation, schriftliche Analyse, Präsentation), aktive Teilnahme an Diskussionen, schriftliche Arbeit zum erarbeiteten Gruppenthema.

Bewertungsschema: Hausübungen zu den Fachtexten (20%), Einzelpräsentation (10%) + Rezensionstext (10%); Gruppenpräsentation (10%) + Gruppenarbeit (30%); Mitarbeit (20%).

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die LV "Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie - Basis" (WAJABA) verfolgt zwei Ziele: einerseits sollen die Studierenden Basiswissen zur japanischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur erwerben, andererseits sollen sie dieses erworbene Wissen verarbeiten und aufbereiten.

Prüfungsstoff

Für das erste Lernziel werden ausgewählte Fachtexte gelesen, zu denen die Studierenden Kommentare schreiben bzw. Fragen beantworten müssen. Für das zweite Lernziel sollen die Studierenden in Kleingruppen ausgewählte Themen erarbeiten, gemeinsam präsentieren und diskutieren. Außerdem werden alle TeilnehmerInnen ein Buch rezensieren und den KollegInnen in einem Kurzreferat vorstellen.
Folgende Techniken sollen dabei angewendet bzw. gelernt werden:
- sinnerfassendes Lesen wissenschaftlicher (japanologischer) Fachtexte
- systematische Informationsverarbeitung (Dokumentation und Analyse)
- Verinnerlichung der grundlegenden Formalmerkmale wissenschaftlicher Texte (Quellenangabe, Quellenkritik, etc.)
- Aufbereitung, Präsentation und kritische Reflektion von Inhalten, Perspektiven und Argumenten (rhetorische Übungen)

Literatur

Wird im Rahmen der LV gesondert verteilt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JBA M5 (JA 402)

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35