150012 SUE Japanisch Praxis 3 (Gruppe 3) (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.09.2024 10:00 bis Di 01.10.2024 10:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 09.10. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 16.10. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 23.10. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 30.10. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 06.11. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 13.11. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 20.11. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- N Mittwoch 27.11. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 04.12. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 11.12. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 08.01. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 15.01. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 22.01. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 29.01. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
VORAUSSETZUNGEN: STEOP, Module M6 und M7Diese Lehrveranstaltung baut auf dem Stoff der ersten zwei Semester auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts, in dem Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen geübt werden.Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze formulieren, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.Ziel der LV ist Sprachbeherrschung auf folgendem Niveau: Lesen von ca. 450 Kanji und Schreiben von 390 Kanji; Lesen, Schreiben und Verstehen von komplizierten Texten zu vertrauten Themen; Kommunikation auf Mittelstufenniveau.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei Aufsätze;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei Aufsätze;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei Aufsätze;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (30 POINTs) 30%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (12 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (8 POINTs) 8 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe der POINTs aller Einzeltests wie folgt:
Sehr gut: ≥ 80 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
- vier Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei Aufsätze;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (30 POINTs) 30%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (12 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (8 POINTs) 8 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe der POINTs aller Einzeltests wie folgt:
Sehr gut: ≥ 80 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Pflichtlektüre:
1. Bunka Shokyū Nihongo, Band 2 (文化初級日本語Ⅱ), Verlag: Bonjinsha.
2. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
3. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
1. Bunka Shokyū Nihongo, Band 2 (文化初級日本語Ⅱ), Verlag: Bonjinsha.
2. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
3. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M9
Letzte Änderung: Do 12.09.2024 17:46