Universität Wien

150014 VO Einführung in das Japanische 3 (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften

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Details

Sprache: Deutsch, Japanisch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 06.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 08.03. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 13.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 15.03. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 20.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 22.03. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 10.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 12.04. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 17.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 19.04. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 24.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 26.04. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Freitag 03.05. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist der Fortsetzungskurs von "Einführung in das Japanische 2". Sie bezweckt, Studierenden, die weder Japanologie noch Übersetzen Japanisch studieren, Gelegenheit zu geben, Japanisch so weit zu erlernen, dass es ihnen möglich ist, japanische Texte für ihr Studium bzw. in ihrem Berufsleben zu lesen und sich auch mündlich in japanischer Sprache zu verständigen.
Der Unterricht umfasst eine ausführliche Erklärung der Grammatik des Japanischen sowie Konversations- und Übersetzungsübungen anhand des Lehrbuches '90 Days of Japanese Language', UNICOM.

Da es sich um eine Vorlesung (VO) handelt, besteht keine Anwesenheitspflicht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Note wird ermittelt durch eine schriftliche Prüfung, bestehend aus:
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch
Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch
Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
3. Kanji-passiv
Es müssen zu einem Schriftzeichen jeweils eine sinojapanische und reinjapanische Lesung sowie die Bedeutung des Schriftzeichens angegeben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bestehen der schriftlichen Prüfung ab der Hälfte der maximal zu erreichenden Punktanzahl.

Beurteilungsmaßstab:
64,5 - 56,5 Punkte: sehr gut
56 - 48,5 Punkte: gut
48 - 40,5 Punkte: befriedigend
40 - 32,5 Punkte: genügend
32 - 0 Punkte: nicht genügend

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist das Lehrbuch; der genaue Umfang wird während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Literatur

90 Days of Japanese Language (1) (2001). Tokyo: UNICOM.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

EC 152

Letzte Änderung: Mi 16.10.2024 17:26