Universität Wien

150015 VO Einführung in das Japanische 2 (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften

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Details

Sprache: Deutsch, Japanisch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 27.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 29.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 04.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 06.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 11.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 13.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 08.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 10.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 15.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 17.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 22.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
  • Freitag 24.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Mittwoch 29.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist der Fortsetzungskurs von "Einführung in das Japanische 1". Sie bezweckt, Studierenden, die weder Japanologie noch Übersetzen Japanisch studieren, Gelegenheit zu geben, Japanisch so weit zu erlernen, dass es ihnen möglich ist, japanische Texte für ihr Studium bzw. in ihrem Berufsleben zu lesen und sich auch mündlich in japanischer Sprache zu verständigen.
Der Unterricht umfasst eine ausführliche Erklärung der Grammatik des Japanischen sowie Konversations- und Übersetzungsübungen anhand des Lehrbuches 90 Days of Japanese Language, UNICOM.

Bei der Vorlesung (VO) besteht keine Anwesenheitspflicht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung wird vor Ort (in Präsenz) abgehalten!

Die Note wird ermittelt durch eine schriftliche Prüfung, bestehend aus:
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch. Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch. Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
3. Kanji-passiv: Es müssen zu verschiedenen Schriftzeichen jeweils eine sino-japanische und rein japanische Lesung sowie die Bedeutung des Schriftzeichens angegeben werden.

Die einzigen erlaubten Hilfsmittel sind Wörterbücher Ihrer Muttersprache oder einer anderen Sprache,
ausgenommen: Japanisch und Chinesisch <--> Deutsch.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Bestehen der schriftlichen Prüfung ab der Hälfte der maximal zu erreichenden Punktanzahl.
Beurteilungsmaßstab:
57 - 51 Punkte: sehr gut
50,5 - 43,5 Punkte: gut
43 - 36 Punkte: befriedigend
35,5 - 28,5 Punkte: genügend
28 - 0 Punkte: nicht genügend

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist das Lehrbuch; der genaue Umfang wird während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Literatur

Pflichtlektüre:

90 Days of Japanese Language (1), UNICOM, Tokyo, 2001.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

EC 151

Letzte Änderung: Di 29.04.2025 17:26