150017 SE Japanologisches Seminar I: Kultur und Identität in Literatur und Medien am Beispiel Okinawa (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 18.02.2025 10:00 bis Di 04.03.2025 10:00
- Abmeldung bis Fr 28.03.2025 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
MO 16:45 - 18:15 Uhr, Besprechungszimmer der Japanologie (1. Stock).
Beginn: 10. März 2025
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch der LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch der LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind:
- regelmäßige Anwesenheit (min. 80 %);
- fristgerechte Abgabe der Hausübungen
- Präsentation des Arbeitsvorhabens
- Abgabe der Seminararbeit (fristgerecht)Werden eine oder mehrere dieser Mindestanforderungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Die Note setzt sich unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (min. 80 %) aus der Summe der erbrachten Teilleistungen zusammen:- Seminararbeit: 60 %
- mündliche Präsentation: 15 %
- Hausübungen: 15 %
- Mitarbeit: 10 %Beurteilungskriterien für die Seminararbeit werden innerhalb der LV besprochen und bekanntgegeben. Abgabefrist für die Seminararbeit laut Absprache in der LV.
- regelmäßige Anwesenheit (min. 80 %);
- fristgerechte Abgabe der Hausübungen
- Präsentation des Arbeitsvorhabens
- Abgabe der Seminararbeit (fristgerecht)Werden eine oder mehrere dieser Mindestanforderungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Die Note setzt sich unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (min. 80 %) aus der Summe der erbrachten Teilleistungen zusammen:- Seminararbeit: 60 %
- mündliche Präsentation: 15 %
- Hausübungen: 15 %
- Mitarbeit: 10 %Beurteilungskriterien für die Seminararbeit werden innerhalb der LV besprochen und bekanntgegeben. Abgabefrist für die Seminararbeit laut Absprache in der LV.
Prüfungsstoff
Einführung in Thematik durch Seminarleitung; inhaltliche Vorbereitung durch Erarbeitung und Diskussion von Fachtexten; methodisch versierte Datensammlung und –analyse; individuelle Referate und darauf aufbauende schriftliche Seminararbeit unter Zuhilfenahme geeigneter (obligatorisch auch japanischsprachiger) Quellen.
In der LV vorgegebene Primär- und Sekundärliteratur.
In der LV vorgegebene Primär- und Sekundärliteratur.
Literatur
Wird im Laufe der LV bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M19
Letzte Änderung: Mi 19.02.2025 13:45
Die Beziehung zwischen den japanischen Hauptinseln und der Ryūkyū-Inseln (heutige Präfektur Okinawa) ist seit jeher von Spannungen geprägt. Aus diesem Kontext heraus entwickelte sich ein kritischer Diskurs um die kulturelle Identität Okinawas und seiner Beziehung zu den japanischen Hauptinseln. In diesem Seminar, sollen Teilnehmende sich durch Auseinandersetzung mit empirischen Forschungsarbeiten zu Japan sowie zentralen Konzepten unserer Zeit einen historisch, theoretisch und methodisch fundierten Beitrag zu dieser Debatte leisten.Ziele:
- Das japanologische Seminar I dient der Vertiefung und Erweiterung der im Kurs Proseminar II erworbenen Fähigkeiten.
- Befähigung zum selbständigen Abfassen kleiner wissenschaftlicher Arbeiten zu einem klar abgegrenzten Thema unter Zuhilfenahme japanischer Quellen.
- Anwendung des bisher erlernten Wissens über das wissenschaftliche Arbeiten in der Japanologie; selbstständige Recherche der relevanten Literatur, selbstständige Suche nach und Anwendung von geeigneten Methoden (und ggf. Theorien). Zu diesem Zweck Wiederholung einiger wichtiger Methoden, je nach den Bedürfnissen der Teilnehmer*innen
- Einführung in die weitgefächerte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Seminarthema (allgemein und speziell in Japan) anhand beispielhafter Texte, die besprochen werden
- Fähigkeit zur kritischen Diskussion des Themas und der entsprechenden FachliteraturMethoden: Das Seminar wird interaktiv gestaltet. Sitzungen beinhalten kurze Einführungen in das jeweilige Thema/Hintergrundinformationen durch die LV-Leitung; Bearbeitung, Einordnung und Gruppendiskussion zur Fachliteratur; kleinere Gruppenarbeiten, schriftliche Übungen und Referate.