150028 PS Japanologisches Proseminar II (Gruppe 2) (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.02.2021 09:00 bis Di 02.03.2021 10:00
- Abmeldung bis Fr 26.03.2021 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
DI 8:30 Uhr - 10:15 Uhr, DIGITAL.
Beginn: 9.3.2021
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
ACHTUNG! Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit), bei der im Unterschied zu PS 1, wo der Schwerpunkt auf formal korrektem Arbeiten lag, nunmehr inhaltliche und methodische Aspekte in den Vordergrund treten.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa Powerpointfolien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit), bei der im Unterschied zu PS 1, wo der Schwerpunkt auf formal korrektem Arbeiten lag, nunmehr inhaltliche und methodische Aspekte in den Vordergrund treten.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa Powerpointfolien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Gewichtung der Teilleistungen:
• Proseminarsarbeit 50 %
• Präsentation 25 %
• laufende Leistungen (Hausübungen, Mitarbeit etc.) 25 %.Für einen positiven Abschluss müssen insgesamt mindestens insgesamt 51% erreicht, die Hälfte aller laufenden Leistungen absolviert und die Präsentation sowie die Proseminararbeit positiv bewertet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht! Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen gelten die Form- und Zitiervorschriften der Japanologie, siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften (https://spl-ostasien.univie.ac.at/japanologieerst/unterrichtsmaterialien/ ) bzw. Moodle.
• Proseminarsarbeit 50 %
• Präsentation 25 %
• laufende Leistungen (Hausübungen, Mitarbeit etc.) 25 %.Für einen positiven Abschluss müssen insgesamt mindestens insgesamt 51% erreicht, die Hälfte aller laufenden Leistungen absolviert und die Präsentation sowie die Proseminararbeit positiv bewertet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht! Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen gelten die Form- und Zitiervorschriften der Japanologie, siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften (https://spl-ostasien.univie.ac.at/japanologieerst/unterrichtsmaterialien/ ) bzw. Moodle.
Prüfungsstoff
Literatur
Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform (Moodle) bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M13.2
Letzte Änderung: Fr 05.03.2021 11:08
STEOP, Module M5, M6 und M13.1 (= Japanologisches Proseminar I)Inhalte:
Das in M1, M5 und M13.1 erarbeitete Wissen bzw. die dort erworbenen Fähigkeiten werden vertieft, erweitert und im Rahmen einer eigenen Proseminararbeit angewendet.
Proseminare vermitteln Grundkenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens, führen in die Fachliteratur zu einem Beispielthema ein und behandeln einzelne Probleme exemplarisch. Das in Proseminar I erworbene fachliche Grundwissen, die Kenntnis fachbezogener Recherchemethoden und die Kompetenz des wissenschaftlichen Schreibens werden in Proseminar II vertieft. Die Studierenden werden dabei angeleitet, eine eigene wissenschaftliche Arbeit mit empirischer Komponente und unter Verwendung japanischsprachiger Sekundärliteratur bzw. Quellen zu verfassen.
Besondere Schwerpunkte von Proseminar II im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens bilden neben dem Entwickeln von fachspezifischen Fragestellungen 1. der Umgang mit japanischsprachigem Material und 2. eine genauere Thematisierung verschiedener wissenschaftlicher Methoden.
Die Fachtexte, die gelesen werden, beziehen sich auf einen inhaltlichen Schwerpunktbereich, der in der ersten Einheit bekanntgegeben wird. Die Lektüre der Fachtexte und der Austausch der KursteilnehmerInnen darüber sollen zu einer Basis führen, auf der die spezifischen Arbeitsthemen der Proseminararbeiten erweitert und vertieft werden können. Die individuell zu erstellenden Hausübungen stellen bereits Entwürfe von besonders wichtigen Teilen der Proseminarsarbeiten dar.Ziele:
* Verinnerlichung der grundlegenden Techniken und formalen Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens in der Japanologie an der Universität Wien: Recherche, Aufbau und Form einer wissenschaftlichen Arbeit, richtiges Zitieren & Bibliographieren.
* Beherrschung der inhaltlichen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens: Entwicklung und Formulierung von Fragestellungen, selbständiges Erarbeiten eines selbst gewählten Themas, Aufarbeitung des Forschungsstandes, Methodenwahl und praktische Umsetzung des Forschungsvorhabens auf einfachem Niveau, sowie Literaturrecherche und kritischer Umgang mit Quellen aller Art (unter Einbeziehung japanischsprachigen Materials).
* Erste Erfahrungen mit der Recherche japanischsprachiger Sekundärliteratur und dem korrekten formalen Umgang mit japanischsprachigem Material (z.B. Transkription, Angabe von Personen- und Ortsnamen etc.)
* Erfolgreiche Umsetzung all dessen in einer eigenen Proseminarsarbeit.
Methode:
Input durch LV-Leiterin, Lektüre von Fachtexten und Austausch darüber (Arbeitsaufträge dazu werden über moodle gegeben), Präsentationen (unterschiedliche Formate sind denkbar), individuelle schriftliche Hausübungen