150031 SUE Japanisch in Alltagssituationen (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 15.02.2024 10:00 bis Do 29.02.2024 07:00
- Abmeldung bis Fr 22.03.2024 18:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 06.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 13.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 20.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 10.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 17.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 24.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 08.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 15.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 22.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 29.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 05.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 12.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 19.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 26.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Aktive Beteiligung an der LV;
fristgerecht eingereichte Hausübungen;
ein schriftlicher Test;
ein Konversationstest.Achtung:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Hausübungen, die in japanischer Sprache vorzulegen sind, müssen von den Studierenden selbständig auf Japanisch verfasst sein. Elektronische Übersetzungshilfen sind unerlaubte Hilfsmittel.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Aktive Beteiligung an der LV;
fristgerecht eingereichte Hausübungen;
ein schriftlicher Test;
ein Konversationstest.Achtung:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Hausübungen, die in japanischer Sprache vorzulegen sind, müssen von den Studierenden selbständig auf Japanisch verfasst sein. Elektronische Übersetzungshilfen sind unerlaubte Hilfsmittel.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- Abgabe der Hausübungen;
- Teilnahme am schriftlichen Test;
- Teilnahme am Konversationstest.
Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen (24 POINTs) 24%
- Hausübungen (39 POINTs) 39%
- ein schriftlicher Test (20 POINTs) 20%
- ein Konversationstest (17 POINTs) 17 %
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 POINTs erforderlich.
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- Abgabe der Hausübungen;
- Teilnahme am schriftlichen Test;
- Teilnahme am Konversationstest.
Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen (24 POINTs) 24%
- Hausübungen (39 POINTs) 39%
- ein schriftlicher Test (20 POINTs) 20%
- ein Konversationstest (17 POINTs) 17 %
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 POINTs erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-Learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M16, Alternative Erweiterungen
Letzte Änderung: Fr 23.02.2024 15:46
Die Sprachpflichtfächer des ersten Studienjahres müssen positiv abgeschlossen sein sowie die UE Japanisch Praxis 3.
Es dürfen nur Studierende teilnehmen, die diese LV noch nicht besucht haben. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 beschränkt.
Studierende die in Japan bereits länger als 1 Semester studiert haben, können teilnehmen, wenn genügend Plätze frei sind.Ziele: Die Studierenden sollen in verschiedenen Alltagssituationen sprachlich richtig und flüssig reagieren lernen.
Inhalte: Japanisch Sprachunterricht speziell zum Üben von Alltagssituationen.
Praktischer Sprachunterricht mit Konversationsübungen (wenn möglich in Kleingruppengesprächen mit Native Speakers), Dialogen, Rollenspielen und Präsentation.
Die Teilnehmer*innen sollen sich für jede Unterrichtseinheit vorbereiten!