Universität Wien

150035 SUE Zeitungslektüre (Gruppe 1) (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 08.03. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 15.03. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 22.03. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 12.04. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 19.04. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 26.04. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 03.05. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 17.05. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 24.05. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 31.05. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 07.06. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 14.06. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 21.06. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Freitag 28.06. 09:00 - 10:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Voraussetzungen: STEOP, Module M5 (Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie – Basis), M14 (Japanisch Theorie 4) und M15 (Japanisch Praxis 4)

Ziele: Erweiterung des Vokabulars, des Leseverständnisses, sowie die Aneignung der Fähigkeit, den Inhalt japanischsprachiger Zeitungsartikel mittels unterschiedlichster Lese-Techniken, die gemeinsam im Kurs erprobt werden, zu erschließen. Außerdem sollen die Studierenden lernen, japanischsprachige Zeitungsartikel schriftlich und mündlich auf Japanisch zusammenzufassen, und die eigene Meinung zu den darin behandelten Themen in einer Diskussionsrunde auf Japanisch auszudrücken.
Die Studierenden sollen aus einer größeren Menge von Zeitungsartikeln ein bis zwei Artikel, die gut zu ihrem eigenen Forschungsthema oder Interesse passen, auswählen, und ihr Leseverständnis mittels der bisher erworbenen Japanischkenntnisse und unter Einbeziehung ihres Wissen über die japanische Gesellschaft schulen.

Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren der Artikel-Inhalte.
Alle Teilnehmer*innen halten ein (10-minütiges) Referat, in dem sie ihren selbst ausgewählten Artikel präsentieren und ihre eigene Meinung dazu ausdrücken.

Methode: Systematische sprachliche und inhaltliche Erschließung japanischsprachiger Texte mittels unterschiedlicher Lese-Techniken. Die Studierenden üben, mündliche sowie schriftliche Zusammenfassungen von Zeitungsartikeln zu verfassen und schriftliche Stellungnahmen zu einem konkreten Thema auf Japanisch abzugeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Bei Abmeldung während der ersten drei LV-Einheiten, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.
Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
aktive Beteiligung an der LV;
fristgerecht eingereichte Hausübungen;
zwei Aufsätze á 400-800 Zeichen
Schriftliche Zusammenfassung (300-500 Zeichen) und Meinungsaufsatz (400-800 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch;
Kurzreferat.

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Aktive Beteiligung am Kursgeschehen,
Abgabe aller Hausübungen,
Abgabe von zwei Aufsätzen (á 400-800 Zeichen),
Abgabe von schriftlicher Zusammenfassung (300-500 Zeichen) und Meinungsaufsatz (400-800 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch,
Kurzreferat.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.
Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
 - zwei Aufsätze (á 10 POINTs) 20%,
 - eine schriftliche Zusammenfassung (8 POINTs) und ein Meinungsaufsatz (12 POINTs) 20%,
 - ein Kurzreferat (20 POINTs) 20%,
 - Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (40 POINTs) 40%.
Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs.

Prüfungsstoff

Inhalt der LV.

Literatur

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-Learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M18.3

Letzte Änderung: Fr 23.02.2024 15:46