150037 SE Japanologisches Seminar II (Gruppe 1) (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 14.02.2019 09:00 bis Do 28.02.2019 12:00
- Abmeldung bis Mo 25.03.2019 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
07.03.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
14.03.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
21.03.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
28.03.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
04.04.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
11.04.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
02.05.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
09.05.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
16.05.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
23.05.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
06.06.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
13.06.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag
27.06.
12:00 - 13:30
Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Die Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit (Anwesenheitspflicht) (5%), Hausübungen (15%), mündliche Präsentation des Forschungsthemas (20%) und der schriftlichen Arbeit (60%).Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
o Fähigkeit, auch japanischsprachige themenbezogene Literatur wissenschaftlich aufzubereiten
o Individuelle Auswahl und Erarbeitung eines relevanten Themas
o Verfassen einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit
o Individuelle Auswahl und Erarbeitung eines relevanten Themas
o Verfassen einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit
Prüfungsstoff
Einführende Kurzbeiträge durch den LV-Leiter, Diskussionen im Plenum, Einzelgespräche, Hausübungen.
Die SeminarteilnehmerInnen sollen weiters die Spezialthemen, an denen sie im Verlauf des Semesters arbeiten, präsentieren. Absprache des Vortrags (Fragestellung, Hypothese, Struktur, Literaturliste und ggf. auch Präsentation ausgearbeitet bitte in die Sprechstunde mitbringen) vor dem Referatstermin.
Die SeminarteilnehmerInnen sollen weiters die Spezialthemen, an denen sie im Verlauf des Semesters arbeiten, präsentieren. Absprache des Vortrags (Fragestellung, Hypothese, Struktur, Literaturliste und ggf. auch Präsentation ausgearbeitet bitte in die Sprechstunde mitbringen) vor dem Referatstermin.
Literatur
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M20
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35
Prinzipiell ist das Thema der Arbeit frei wählbar; entsprechend der fachlichen Ausrichtung des LV-Leiters wird jedoch die Bearbeitung einer (im weitesten Sinne) kulturwissenschaftlichen Fragestellung empfohlen.