Universität Wien

150037 SE Japanologisches Seminar II (Gruppe 1) (2019S)

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 07.03. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 14.03. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 21.03. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 28.03. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 04.04. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 11.04. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 02.05. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 09.05. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 16.05. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 23.05. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 06.06. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 13.06. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Donnerstag 27.06. 12:00 - 13:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Seminars des dritten Studienjahrs abzufassen. Das Japanologische Seminar II ist die Kommunikationsplattform für die laufenden BA-Arbeiten und bietet den Studierenden die Möglichkeit, das Konzept ihrer Arbeit und Zwischenergebnisse vorzustellen und durch die Diskussion Kommentare und Anregungen der anderen TeilnehmerInnen einzuholen. Im Japanologischen Seminar II sollen die Studierenden ihre Fähigkeiten der Recherchearbeiten, der kritischen Einordnung und Bearbeitung von Quellen und Sekundärliteratur und der systematischen Erarbeitung einer speziellen, selbst gewählten Fragestellung unter Beweis stellen. Der Textteil der BA-Arbeit soll einen Umfang von 15 bis 20 A4-Seiten (bei ca. 1800 Zeichen pro Seite) haben.

Seminare haben immanenten Prüfungscharakter, d.h. es besteht Anwesenheitspflicht und es müssen mehrere Leistungsnachweise (einschließlich der schriftlichen Seminararbeit) erbracht werden.

Alle TeilnehmerInnen des Seminars halten ein (15- bis 20-minütiges) Referat, in dem sie ihr Projekt, ihre Vorgehensweise sowie aktuelle Erkenntnisse präsentieren und zur Diskussion stellen. Das Referat soll spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorbesprochen werden.

WICHTIG: Überlegen Sie sich bis spätestens zum zweiten Seminartermin Ihr Forschungsthema und haben Sie bereits eine erste Literaturrecherche hierzu gemacht!!!
Prinzipiell ist das Thema der Arbeit frei wählbar; entsprechend der fachlichen Ausrichtung des LV-Leiters wird jedoch die Bearbeitung einer (im weitesten Sinne) kulturwissenschaftlichen Fragestellung empfohlen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.

Die Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit (Anwesenheitspflicht) (5%), Hausübungen (15%), mündliche Präsentation des Forschungsthemas (20%) und der schriftlichen Arbeit (60%).

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

o Fähigkeit, auch japanischsprachige themenbezogene Literatur wissenschaftlich aufzubereiten
o Individuelle Auswahl und Erarbeitung eines relevanten Themas
o Verfassen einer wissenschaftlichen Bachelorarbeit

Prüfungsstoff

Einführende Kurzbeiträge durch den LV-Leiter, Diskussionen im Plenum, Einzelgespräche, Hausübungen.
Die SeminarteilnehmerInnen sollen weiters die Spezialthemen, an denen sie im Verlauf des Semesters arbeiten, präsentieren. Absprache des Vortrags (Fragestellung, Hypothese, Struktur, Literaturliste und ggf. auch Präsentation ausgearbeitet bitte in die Sprechstunde mitbringen) vor dem Referatstermin.

Literatur

Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JBA M20

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35