150041 SUE Japanisch Theorie 2 (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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OV
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.02.2020 09:00 bis Mo 02.03.2020 10:00
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:00
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Japanisch
Lehrende
- Bernhard Seidl
- Rebecca Brugger (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 03.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Mittwoch 04.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 06.03. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 11.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 13.03. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 18.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 20.03. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 25.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 27.03. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 01.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 03.04. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 22.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 24.04. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 29.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 06.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 08.05. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 13.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 15.05. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 20.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 22.05. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 27.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 29.05. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 03.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 05.06. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 10.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 12.06. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 17.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 19.06. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 24.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 26.06. 10:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Bewertung erfolgt mittels schriftlicher Teilprüfungen, deren Inhalt und Termine über Moodle bekanntgegeben wird.
Änderungen ab Mai 2020 aufgrund der Umstellung auf home-learning: SIehe Feld "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab"
Änderungen ab Mai 2020 aufgrund der Umstellung auf home-learning: SIehe Feld "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab"
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet!
Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es gilt Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenliste überprüft wird. Für eine positive Benotung ist eine Mindestanwesenheit von 80% der Einheiten erforderlich.
Es gibt drei Teilprüfungen, deren genauer Stoffumfang und deren punktemäßige Gewichtung in den ersten Einheiten über Moodle bekanntgegeben werden. Für das positive Absolvieren der LV sind mindestens 60% erreichte Punkte (gewichtetes Gesamtergebnis) notwendig. GEN:60-69%; BEF:70-79%; GUT:80-89%; SG:90%+
Bitte beachten Sie außerdem, daß die aktive Teilnahme an der LV ebenfalls zu den Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung gehört. Damit sind im Speziellen das laute Lesen, Übersetzen und die Diskussion von Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Übersetzung gemeint.Änderung Mai 2020: Aufgrund der Umstellung auf home-learning gelten untenstehende Prüfungsmodalitäten. Alle Prüfungsteile finden über Moodle statt. Eine Internetverbindung plus Computer mit geeignetem Browser ist deshalb unbedingte Voraussetzung für die Ablegung der Teilleistungen. Browser und Verbindung rechtzeitig auf Funktionalität und Kompatibilität mit Moodle zu überprüfen, liegt in der Eigenverantwortung aller Studierenden.
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Beginn der Änderungen ab Mai 2020Teilnahme an den online-Lektionen: 10% der Gesamtnote. 80% der online-Lektionen ist als Voraussetzung für eine positive Beurteilung beizuwohnen.Test 1: 20.05 (20%): Übersetzen JP-Dt eines kurzen Textes (abgeänderter Text aus dem Lehrbuch und/oder unbekannter Text; Vokabel werden nach Maßgabe angegeben). Grammatik im Text entspricht derjenigen bis zur letzten abgeschlossenen Lektion.Test 2: 27.05 (25%): Prüfungsstoff: Kanji-passiv bis Ende Lehrbuch 1 WS 2019, d.i. alle kanji bis einsschl. Zeile 619 (優Test 3: 19.06 (20%): Nur neue kanji, und zwar Zeile 620 (迷)bis einschließlich Zeile 868 (熊; Spalte "Band" = T, "Lektion" = 1).Test 4: 10.07 (25%): Übersetzen Jp-Dt eines längeren Textes (abgeänderter Text aus dem Lehrbuch und/oder unbekannter Text; Vokabel werden nach Maßgabe angegeben). Grammatik im Text entspricht derjenigen bis zur letzten Lektion.Ende der Änderungen ab Mai 2020
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Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es gilt Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenliste überprüft wird. Für eine positive Benotung ist eine Mindestanwesenheit von 80% der Einheiten erforderlich.
Es gibt drei Teilprüfungen, deren genauer Stoffumfang und deren punktemäßige Gewichtung in den ersten Einheiten über Moodle bekanntgegeben werden. Für das positive Absolvieren der LV sind mindestens 60% erreichte Punkte (gewichtetes Gesamtergebnis) notwendig. GEN:60-69%; BEF:70-79%; GUT:80-89%; SG:90%+
Bitte beachten Sie außerdem, daß die aktive Teilnahme an der LV ebenfalls zu den Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung gehört. Damit sind im Speziellen das laute Lesen, Übersetzen und die Diskussion von Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Übersetzung gemeint.Änderung Mai 2020: Aufgrund der Umstellung auf home-learning gelten untenstehende Prüfungsmodalitäten. Alle Prüfungsteile finden über Moodle statt. Eine Internetverbindung plus Computer mit geeignetem Browser ist deshalb unbedingte Voraussetzung für die Ablegung der Teilleistungen. Browser und Verbindung rechtzeitig auf Funktionalität und Kompatibilität mit Moodle zu überprüfen, liegt in der Eigenverantwortung aller Studierenden.
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Beginn der Änderungen ab Mai 2020Teilnahme an den online-Lektionen: 10% der Gesamtnote. 80% der online-Lektionen ist als Voraussetzung für eine positive Beurteilung beizuwohnen.Test 1: 20.05 (20%): Übersetzen JP-Dt eines kurzen Textes (abgeänderter Text aus dem Lehrbuch und/oder unbekannter Text; Vokabel werden nach Maßgabe angegeben). Grammatik im Text entspricht derjenigen bis zur letzten abgeschlossenen Lektion.Test 2: 27.05 (25%): Prüfungsstoff: Kanji-passiv bis Ende Lehrbuch 1 WS 2019, d.i. alle kanji bis einsschl. Zeile 619 (優Test 3: 19.06 (20%): Nur neue kanji, und zwar Zeile 620 (迷)bis einschließlich Zeile 868 (熊; Spalte "Band" = T, "Lektion" = 1).Test 4: 10.07 (25%): Übersetzen Jp-Dt eines längeren Textes (abgeänderter Text aus dem Lehrbuch und/oder unbekannter Text; Vokabel werden nach Maßgabe angegeben). Grammatik im Text entspricht derjenigen bis zur letzten Lektion.Ende der Änderungen ab Mai 2020
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Prüfungsstoff
Übersetzung vom Japanischen ins Deutsche von deutlich abgeänderten Lehrbuchtexten und/oder unbekannten Texten auf angemessenem Niveau. Abfrage von Lesungen und Bedeutungen der sinojapanischen Schriftzeichen (=kanji-passiv)
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M6.1
Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 11:26
Für jede Stunde ist eine Lektion aus dem Lehrbuch Bunka Shokyû Nihongo II (kaiteiban), Bonjinsha, vorzubereiten.
Da es sich um eine Übung handelt, ist die aktive (Lesen und Übersetzen von jp. Sätzen durch Studierende) sowie regelmäßige (mind. 80% der Einheiten) Teilnahme obligatorisch.