150041 SUE Japanisch Theorie 2 (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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OV
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 15.02.2024 10:00 bis Do 29.02.2024 07:00
- Abmeldung bis Fr 22.03.2024 18:00
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Orientierungsveranstaltung zur Einführung in das BA-Studium Japanologie
für Studienanfänger*innen/Quereinsteiger*innen,
für Studierende im 2. Semester und Wiederholer der StEOP
im Hörsaal C2, Universitätscampus, AAKH, Hof 2.Studienprogrammleitung und Studienservice informieren über
die Planung des Semesters und beantworten Fragen zum Studium.
- Freitag 01.03. 09:45 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 06.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 08.03. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 13.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 15.03. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 20.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 22.03. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 10.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 12.04. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 17.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 19.04. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 24.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 26.04. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 03.05. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 08.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 10.05. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 15.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 17.05. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 22.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 24.05. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 29.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 31.05. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 05.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 07.06. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 12.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 14.06. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 19.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 21.06. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Mittwoch 26.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
- Freitag 28.06. 09:45 - 12:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Bewertung erfolgt mittels Teilprüfungen. Termine werden über Moodle bekanntgegeben.0. Voraussetzung für eine positive Benotung ist die regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht
1. Test 25% (Stoff: kanji-passiv, Stoff sind alle kanji des ersten Lehrbuches, d.i. bis einschl. 619)
2. Test 30% (kanji-passiv, Stoff ist Test 1 UND neue kanji bis einschließlich Nr. 868 (Spalte "Band" = T, "Lektion" = 1)
3. Test 45% (Übersetzen): 90 Minuten Übersetzen eines Textes/Sätzen, hauptsächlich auf Basis von veränderten Texten und Beispielsätzen bis zur letzten Einheit davor, teils aber auch mit unbekannten Paasagen mit gut vergleichbarem Schwierigkeitsgrad. Neue Vokabel werden bei Bedarf angegeben.Bitte beachten Sie, dass Extratermine für diese Test grundsätzlich nicht vorgesehen und daher nur in wirklichen, gut begründeten Ausnahmefällen möglich sind.
------------------------------------------------------------------------------------------
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
1. Test 25% (Stoff: kanji-passiv, Stoff sind alle kanji des ersten Lehrbuches, d.i. bis einschl. 619)
2. Test 30% (kanji-passiv, Stoff ist Test 1 UND neue kanji bis einschließlich Nr. 868 (Spalte "Band" = T, "Lektion" = 1)
3. Test 45% (Übersetzen): 90 Minuten Übersetzen eines Textes/Sätzen, hauptsächlich auf Basis von veränderten Texten und Beispielsätzen bis zur letzten Einheit davor, teils aber auch mit unbekannten Paasagen mit gut vergleichbarem Schwierigkeitsgrad. Neue Vokabel werden bei Bedarf angegeben.Bitte beachten Sie, dass Extratermine für diese Test grundsätzlich nicht vorgesehen und daher nur in wirklichen, gut begründeten Ausnahmefällen möglich sind.
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Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet!
Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es gilt Anwesenheitspflicht.Da es sich um eine Übung handelt, ist die aktive Teilnehmen am Unterricht (im Speziellen Lesen und Übersetzen von jp. Sätzen durch Studierende, Diskussion von Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Übersetzung) sowie regelmäßige Anwesenheit obligatorisch. An bis zu drei Terminen kann ohne Begründung und ohne Einfluss auf die Note gefehlt werden. Mehr als drei mal Fehlen im Semester führt zu einer negativen Beurteilung. Abwesenheiten müssen nicht begründet werden.Für das positive Absolvieren der LV sind zudem mindestens 60% erreichte Punkte (gewichtetes Gesamtergebnis der drei Tests, siehe "Art der Leistungskontrolle") notwendig. GEN:60-69%; BEF:70-79%; GUT:80-89%; SG:90%+
Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es gilt Anwesenheitspflicht.Da es sich um eine Übung handelt, ist die aktive Teilnehmen am Unterricht (im Speziellen Lesen und Übersetzen von jp. Sätzen durch Studierende, Diskussion von Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Übersetzung) sowie regelmäßige Anwesenheit obligatorisch. An bis zu drei Terminen kann ohne Begründung und ohne Einfluss auf die Note gefehlt werden. Mehr als drei mal Fehlen im Semester führt zu einer negativen Beurteilung. Abwesenheiten müssen nicht begründet werden.Für das positive Absolvieren der LV sind zudem mindestens 60% erreichte Punkte (gewichtetes Gesamtergebnis der drei Tests, siehe "Art der Leistungskontrolle") notwendig. GEN:60-69%; BEF:70-79%; GUT:80-89%; SG:90%+
Prüfungsstoff
Übersetzung vom Japanischen ins Deutsche von deutlich abgeänderten Lehrbuchtexten und/oder unbekannten Texten auf angemessenem Niveau. Abfrage von Lesungen und Bedeutungen der sinojapanischen Schriftzeichen (=kanji-passiv), wobei zu jedem kanji (soweit vorhanden) in Lateinbuchstaben eine kun- (mit okurigana in Klammer) und on-Lesung, sowie eine oder beiden Lesungen klar zugeordnete dt. Bedeutung geschrieben werden muß.
Literatur
Verwendetes Lehrbuch:
新文化初級日本語Ⅱ 改訂版 [Shin Bunka shokyū nihongo 2 - überarbeitete Auflage], Verlag 凡人社 [Bonjinsha].
Erhältlich u.a. bei der Buchhandlung Facultas im Hof 2 / Campus AAKH
新文化初級日本語Ⅱ 改訂版 [Shin Bunka shokyū nihongo 2 - überarbeitete Auflage], Verlag 凡人社 [Bonjinsha].
Erhältlich u.a. bei der Buchhandlung Facultas im Hof 2 / Campus AAKH
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M6.1
Letzte Änderung: Mi 06.03.2024 14:06
Für jede Stunde ist eine Lektion aus dem Lehrbuch Bunka Shokyū Nihongo II (kaiteiban), Bonjinsha, vorzubereiten.