150043 UE Interkulturelles Lernen (Gruppe 2) (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 19.09.2023 10:00 bis Di 03.10.2023 10:00
- Abmeldung bis Di 31.10.2023 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 04.10. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 11.10. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 18.10. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 25.10. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 08.11. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 15.11. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 22.11. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 29.11. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 06.12. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 13.12. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 10.01. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 17.01. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 24.01. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 31.01. 09:45 - 11:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter, d.h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Abmeldefrist abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich.
d) Es sind Leistungsnachweise in Form von Arbeitsaufgaben, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen erfolgt in der ersten Einheit, sowie auf der Lernplattform.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie. Diese finden Sie hier: https://spl-ostasien.univie.ac.at/japanologieerst/unterrichtsmaterialien/PLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht innerhalb der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Abmeldefrist abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich.
d) Es sind Leistungsnachweise in Form von Arbeitsaufgaben, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen erfolgt in der ersten Einheit, sowie auf der Lernplattform.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie. Diese finden Sie hier: https://spl-ostasien.univie.ac.at/japanologieerst/unterrichtsmaterialien/PLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise sind in Form von Arbeitsaufgaben, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen erfolgt in der ersten Einheit, sowie auf der Lernplattform. Für das erfolgreiche Bestehen der LV muss jede einzelne Teilleistung erbracht werden.Siehe auch unter Punkt „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“.
Prüfungsstoff
Alle in der LV besprochenen Inhalte.
Literatur
Wird auf der Lernplattform bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M12
Letzte Änderung: Do 21.09.2023 17:47
- Kommunikation als Interaktion zwischen Sender und Empfänger verstehen.
- Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation bewusst wahrnehmen können.
- Gesellschaftliche, historische und ökonomische Hintergründe für unterschiedliche Kommunikationsformen kennen.
- Klischees und Vorurteile im Bereich der interkulturellen Kommunikation kennen und kritisch hinterfragen können.
- Die Fähigkeit entwickeln, in Alltagssituationen in Japan kulturell angemessen zu agieren.
- Die eigene Sichtweise auf andere Kulturen anhand wissenschaftlicher Literatur reflektieren können.