Universität Wien

150046 SUE Japanisch Theorie 5 (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 15.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 22.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 29.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 05.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 12.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 19.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 03.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 10.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 17.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 07.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 14.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 21.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Dienstag 28.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel ist die Anwendung, Vertiefung und Erweiterung bisher gelernter Grammatik und Satzmuster. Der Fokus dieser LV liegt dabei auf der Vermittlung der Eigenheiten unterschiedlicher Text- bzw. Sprachsorten des modernen Japanisch wie etwa Lyrik, Jugendsprache, wissenschaftliche Sprache, Essays oder Roman.
Die Studierenden sollen so die Fähigkeit erwerben, Eigenheiten unterschiedlicher japanischer Textsorten zu erkennen, und Texte bis zum Schwierigkeitsgrad von wissenschaftlicher Fachliteratur zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Außerdem wird Wert auf die Festigung der beherrschten sinojapanischen Schriftzeichen gelegt, die bis zum Ende von Theorie 5 die gesamte jōyōkanji-Liste umfassen.
Damit die Einheiten reibungslos ablaufen, ist die Vorbereitung der Texte (soweit verlangt), im Sinne des Herausschreibens unbekannter Lesungen und Vokabeln und einer groben Vorübersetzung als Basis für Fragen und Diskussion von Übersetzungsmöglichkeiten notwendig.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es handelt sich bei dieser LV um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, d.h. der erstmalige Besuch zählt bereits als Prüfungsantritt, die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten (jedenfalls innerhalb der auf u:find angegebenen Abmeldefrist!) stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Ein unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Es besteht Anwesenheitspflicht; für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Schriftliche Entschuldigungen sind für diese Fehlstunden nicht zu erbringen, da sie keine Auswirkung auf die Benotung haben.

Die Gesamtnote setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen von vier Teilleistungen zusammen (siehe "Prüfungsstoff").

Als einzige Hilfsmittel sind Wörterbücher Ihrer Muttersprache <-> Deutsch oder einer anderen Sprache gestattet (Ausnahme: Japanisch und Chinesisch).

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen für eine positive Beurteilung sind der regelmäßige Besuch der LV (mindestens 80% Anwesenheit) sowie die Vorbereitung der Texte (= Herausschreiben von kanji und Vokabeln und anschließende fristgerechte Abgabe auf Moodle); die Gesamtnote setzt sich zum einen aus der Vorbereitung der Texte (10% der Gesamtnote), zum anderen aus drei Tests (siehe „Prüfungsstoff“) zusammen, deren Stoffumfang und Termine zu Beginn des Semesters über Moodle bekanntgegeben werden.

Laut Studienplan sind für den Besuch dieser LV folgende VORAUSSETZUNGEN zu erfüllen: positive Absolvierung der Module BM5 (Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie – Basis), BM14 (Japanisch Theorie 4) und BM15 (Japanisch Praxis 4)

Prüfungsstoff

Für das Bestehen der LV ist ein Gesamtergebnis von mindestens 60% notwendig, das sich aus der Vorbereitung der Texte (10%) sowie den gewichteten Ergebnissen der drei Tests zusammensetzt:
Test 1 (kanji passiv, 30%): alle kanji bis Ende Theorie 4, SS 2024.
Test 2 (kanjji passiv, 20%): nur alle übrigen kanji.
Test 3 (Übersetzen, 40%): 90 Minuten zum Übersetzen eines unbekannten Textes einer Textsorte, die bis dahin besprochen wurde.

Literatur

Für diese LV wird kein Lehrbuch verwendet.
Texte, je nach Text auch Vokabellisten und bei Bedarf weitere unterstützende Materialen werden über Moodle zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M18.1

Letzte Änderung: Do 12.09.2024 16:46