Universität Wien

150052 SE Masterkolloquium I (2017W)

3.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 05.10. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 12.10. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 19.10. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 09.11. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 16.11. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 23.11. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 30.11. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 07.12. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 14.12. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 11.01. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 18.01. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Donnerstag 25.01. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Kolloquium soll Hilfestellung bei der Konzeptualisierung und beim Abfassen einer Masterarbeit geben. Studierende, die ein Thema für eine Masterarbeit übernommen haben, berichten ausführlich über den Fortgang ihrer Arbeit, wobei insbesondere das Konzept - also der theoretische Hintergrund, die methodische Herangehensweise, die konkreten Fragen und mögliche Probleme - erörtert werden soll.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Präsentation des gewählten Themas; aktive Mitarbeit; Exposé zum Thema der Masterarbeit

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.

Die Beurteilung basiert auf der regelmäßigen Anwesenheit (Voraussetzung für positiven Abschluss) und Teilnahme an den Diskussionen (20 %) sowie auf der Präsentation (80 %).

Bewertung: Regelmäßige aktive Teilnahme, mündliches Referat, kurzer schriftlicher Bericht.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Regelmäßige Anwesenheit, aktive Teilnahme an den Diskussionen, Präsentation des Masterarbeits-Konzepts, Verfassen eines Exposés

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.

Die Beurteilung basiert auf der regelmäßigen Anwesenheit (Voraussetzung für positiven Abschluss) und Teilnahme an den Diskussionen (20 %) sowie auf der Präsentation (80 %).

Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.

Prüfungsstoff

Literatur

Literaturhinweise werden während der Lehrveranstaltung bei Bedarf gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JMA M8.1, JMA 8.2

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35