Universität Wien

150054 SUE Japanisch Praxis 2 (Gruppe 5) (2022S)

12.00 ECTS (6.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine

MO und DO 11:15-13:45 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links). Beginn: MO 7.3.2022


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: die sprachliche Kommunikation auf folgendem Niveau: Lesen und Schreiben von 270 Kanji; Lesen, Schreiben und Verstehen von einfachen Texten zu vertrauten Themen; einfache japanischsprachige Kommunikation.

Inhalte: Diese Lehrveranstaltung baut auf Japanisch Praxis 1 auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts, in dem Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen geübt werden.
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze schreiben, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.

VORAUSSETZUNGEN: STEOP, Module M3

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.

Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest;
- ein Diktat-Test.

Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest;
- ein Diktat-Test.

Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.

Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:

- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (35 POINTs) 35%
- Kanji-Tests (17 POINTs) 17%
- Hörverständnistests (8 POINTs) 8%
- Konversationstest (5 POINTs) 5%
- Diktat-Test (5 POINTs) 5%.
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (5 POINTs) 5 %

Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs

Prüfungsstoff

Inhalt der LV

Literatur

Pflichtlektüre: Bunka Shokyû Nihongo Band I und II (文化初級日本語 I, II), Verlag Bonjinsha.

Bitte beachten Sie, dass die Bunka Shokyû Nihongo Übungsbücher Band I und II (文化初級日本語練習問題集 I, II) für die LV nicht erforderlich ist.

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M7

Letzte Änderung: Do 17.02.2022 16:28