Universität Wien

150059 PS Japanologisches Proseminar II (Gruppe 1) (2024S)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 07.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 14.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 21.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 11.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 18.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 25.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 16.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 23.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 06.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 13.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 20.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Donnerstag 27.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Voraussetzungen:
Um das Proseminar II besuchen zu können, ist laut Curriculum der erfolgreiche Abschluss der STEOP sowie der Module 5 (UE Wissenschaftliches Arbeiten Basis), 6 (UE Japanisch Theorie II) und 13.1. (PS Japanologisches Proseminar I) erforderlich. Sollten Sie eine der angeführten Lehrveranstaltungen nicht positiv abgeschlossen haben, können Sie am Proseminar II nicht teilnehmen.

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:

Aufbauend auf den Modulen 5 und 6 werden im PS II grundsätzlich Kenntnisse des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens in der Japanologie weiter vertieft. Das Ziel des Proseminar II ist es, dass Studierende mit Abschluss der LV eine schriftliche Proseminararbeit im Rahmen eines vorgegebenen Überthemas verfassen, die sich sowohl durch eine elaborierte Methodenanwendung als auch durch den Einbezug japanischsprachiger Sekundärliteratur auszeichnet.

Inhaltlich werden Studierende im Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und weiteren (Recherche)Quellen in japanischer Sprache geschult; im Rahmen des Proseminars werden zudem Texte in japanischer Sprache gelesen. Nebstdem erlangen die Studierenden grundlegende Kenntnisse über ausgewählte wissenschaftliche Methoden in der Japanologie, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung textanalytischer Methoden gelegt wird. Die erworbenen Kenntnisse kommen schließlich in einer individuellen schriftlichen Abschlussarbeit zur Anwendung.

Während der Unterrichtseinheiten erhalten die Studierenden Input mit begleitenden Übungsteilen durch die Lehrveranstaltungsleitung; es werden zudem Fachtexte (ggf. auch einzelne Hausübungen) gemeinsam diskutiert. Individuelle schriftliche Hausübungen sind wöchentlich fristgerecht zu erbringen. Die Studierenden präsentieren im Laufe des Semesters das eigene Thema ihrer Proseminararbeit, welches sie im Rahmen des durch die Lehrveranstaltungsleitung vorgegebenen Überthemas bearbeiten, ehe sie zu Semesterende eine Proseminararbeit abgeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten und eine selbstständige Abmeldung erfolgen, wird in der Regel von einer Benotung (d.h. negativen Beurteilung) abgesehen.

Wenn Sie dem ersten Termin der LV unentschuldigt fernbleiben und die Entschuldigung nicht spätestens einen Tag im Vorhinein melden, werden Sie ausnahmslos abgemeldet und Ihr Platz fällt einer Person von der Warteliste zu.

Es besteht Anwesenheitspflicht (mind. 80%). Ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist gestattet.

In Proseminaren sind sowohl mündliche als auch fristgerecht eingereichte schriftliche Beiträge seitens der Studierenden zu erbringen. Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind während der Lehrveranstaltung bis zu einem festgesetzten Termin zu erbringen. Werden eine oder mehrere Leistungsnachweise nicht vollständig und fristgerecht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.

Unter den Leistungsnachweisen fallen:
- regelmäßige und aktive Teilnahme im Plenum
- fristgerechte Abgabe und Qualität der Hausübungen
- Referat (mit Handout, Folien oder PPT-Präsentation)
- individuelle Proseminararbeit (ca. 12–18 Seiten Haupttext)

Für ausnahmslos alle schriftlichen Teilleistungen des Proseminars II gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/. Alle Hausübungen, die nicht gemäß den Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien verfasst werden, werden ausnahmslos abgelehnt und gelten als nicht erbracht.

*Plagiatsnotiz*
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Alle Textelemente, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht haben. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind während der Lehrveranstaltung bis zu einem festgesetzten Termin zu erbringen. Werden eine oder mehrere Leistungsnachweise nicht vollständig erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung. Für eine positive Beurteilung sind mind. 60% in allen Teilleistungen zu erreichen.

Gewichtung der Teilleistungen für die Gesamtnote:
- laufende Leistungen (Arbeitsaufgaben, aktive Teilnahme an Diskussionen, Hausübungen, Präsentation des eigenen Themas) 40 %
- Proseminararbeit 60 %

* Notenschlüssel:
0 - 50 % = Nicht Genügend (5)

51 - 65 % = Genügend (4)

66 - 78 % = Befriedigend (3)

79 - 90 % = Gut (2)

91 - 100 % = Sehr Gut (1)

Prüfungsstoff

s.o.

Literatur

Die wöchentlich zu erarbeitende Pflichtlektüre wird über die eLearning-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Pflichtlektüre ist von allen Studierenden rechtzeitig zur jeweiligen Einheit zu lesen und so vorzubereiten, dass deren Inhalt im Plenum diskutiert werden kann. Es wird von allen Teilnehmer*innen erwartet, sich intensiv mit der wöchentlichen Pflichtlektüre auseinanderzusetzen.

Empfohlen werden:

Eco, Umberto: Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt: Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Wien: Facultas, 2010.
Gmeinbauer, Christina, Sebastian Polak-Rottmann und Florian Purkarthofer (Hg.): Wiener Selektion japanologischer Methoden: Jahrgang 2020 (= Beiträge zur Japanologie; 48). Wien: Abteilung für Japanologie, Institut für Ostasienwissenschaften, Universität Wien, 2020.
Wolfsberger, Judith: Frei geschrieben: Mut, Freiheit und Strategie für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. 2. bearb. Aufl. Wien u.a.: Böhlau, 2009.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M13.2

Letzte Änderung: Mi 06.03.2024 14:46